Prüfung des Bundeskartellamts: Gas-Kunden bekommen Geld zurück

Die Prüfung des Bundeskartellamts zeigt Wirkung: Eon und Co wollen die Verbraucher jetzt um 55 Millionen Euro entlasten. Im Gegenzug hat das Kartellamt seine Ermittlungen eingestellt.

Energieriese Eon will Klarheit schaffen. Bild: dpa

KÖLN taz Im Streit mit dem Bundeskartellamt über überhöhte Gaspreise geht Eon nicht länger auf Konfrontationskurs. Sechs regionale Gasversorgungsunternehmen, an denen Deutschlands größter Energiekonzern mehrheitlich beteiligt ist, haben gegenüber der Aufsichtsbehörde finanzielle Zusagen zugunsten ihrer Kunden in Höhe von 55 Millionen Euro gemacht. Im Gegenzug hat das Kartellamt seine Ermittlungen gegen die Eon-Töchter eingestellt. Der Vergleich kommt rund 1 Million Verbrauchern zugute.

Die Einigung beinhalte, dass die betreffenden Versorger eine geplante Preiserhöhung um zwei Monate verschieben, teilte die Bundesbehörde am Montag in Bonn mit. Statt ab Oktober werden Privat- und kleinere Gewerbekunden erst ab Dezember 10 bis 12 Prozent mehr für ihr Gas zahlen. Außerdem sollen sie mit der nächsten Abrechnung einen Bonus von durchschnittlich 35 Euro erhalten. Das Kartellamt geht davon aus, "dass die Rentabilität der hier betroffenen Unternehmen keine weiteren Zugeständnisse zulässt".

Auf Grundlage des Ende vergangenen Jahres vom Bundestag verschärften Wettbewerbsrechts hatte das Bundeskartellamt im März gegen 35 regionale Gasversorger formelle Verfahren wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Gaspreise für Haushalts- und Gewerbekunden eingeleitet. Damit nutzt es erstmalig einen neuen Paragrafen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der eine verschärfte Missbrauchsaufsicht für Energieunternehmen vorsieht. Betroffen sind Unternehmen bundesweit: eigenständige Stadtwerke ebenso wie ländliche Versorger und Beteiligungsunternehmen der vier Energieriesen Eon, RWE, EnBW und Vattenfall Europe. Sie versorgen zusammen 4 Millionen Kunden und machen mit einem Absatzvolumen von 100 Milliarden Kilowattstunden knapp 20 Prozent des Marktes aus.

In den Verfahren, in denen es konkret um die Preisgestaltung in den Jahren 2007 und 2008 geht, prüft das Kartellamt, ob der Abstand zwischen verlangtem Preis und Kosten angemessen ist. Ist dies nicht der Fall, kann die Behörde eine Senkung anordnen und ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10 Prozent des Umsatzes verhängen. Anders als früher liegt die Beweislast dabei bei den Unternehmen: Im Konfliktfall müssen sie ihre Kalkulation offenlegen. Bisher mussten Verbraucher nachweisen, dass ihre Gaspreise zu hoch sind.

Beteiligt an dem jetzt geschlossenen Vergleich sind Eon Hanse, Eon Avacon in Niedersachsen, Eon Mitte in Nordhessen, Eon edis in Brandenburg, Eon Thüringer Energie und Eon Bayern. Die Einigung sei "zur Vermeidung langwieriger Rechtsstreitigkeiten" erfolgt, so das Bundeskartellamt. "Wir haben nach wie vor unterschiedliche Auffassungen über die angewandten Berechnungen und die rechtliche Einordnung", betonte ein Eon-Sprecher. Mit der Einigung habe der Konzern jedoch schnellstmöglich Klarheit schaffen wollen. Ergebnisse der übrigen Verfahren würden wohl in Kürze bekannt gegeben werden, kündigte eine Kartellamtssprecherin an. PASCAL BEUCKER

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