Merkel übergibt Migranten Urkunde: Zur Einbürgerung ins Kanzleramt

Kanzlerin Angela Merkel hat zum ersten Mal Migranten feierlich ihre Einbürgerungsurkunden überreicht. "Reine Symbolpolitik", schimpft die Opposition.

Gemeinsames Absingen der deutschen Nationalhymne inklusive: Merkel mit Migranten. Bild: dpa

BERLIN taz | Sechzehn Migranten haben am Dienstag aus den Händen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihre Einbürgerungsurkunde erhalten. Zum ersten Mal lud damit ein deutsches Regierungsoberhaupt zur Einbürgerungszeremonie in den eigenen Amtssitz - gemeinsames Absingen der deutschen Nationalhymne inklusive.

Ein bisschen Imagepflege scheint für Merkel not zu tun: seit Jahren sinken die Einbürgerungszahlen. Gab es 2000, als das Staatsangehörigkeitsrecht neu geregelt wurde, noch 186.688 Einbürgerungen, waren es 2007 lediglich 113.030. Mit Ausnahme im Jahr 2006 sind die Zahlen durchgehend gesunken.

Im Jahr 2008 dürften noch einmal weniger deutsche Pässe ausgeteilt werden: Anfragen der Linkspartei in mehreren Bundesländern hätten ergeben, dass man mit einem weiteren Rückgang von 15 Prozent rechnen müsse, so Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion die Linke. Die endgültigen Daten veröffentlicht das Statistische Bundesamt im Juni. Merkel und die Integrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU) ernteten für den Einbürgerungsakt von mehreren Seiten harsche Kritik. Josef Winkler, migrationspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, bezeichnete die Veranstaltung als "reine Symbolpolitik" und "dreist". Die große Koalition habe die Einbürgerungspolitik an die Wand gefahren und Einbürgerungsmöglichkeiten verschärft. Kenan Kolat, Vorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland, forderte eine Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Gesetzesverschärfungen trügen Schuld an den abnehmenden Einbürgerungszahlen, die für einen Rechtsstaat nicht hinnehmbar seien, so Kolat. Dagdelen kritisierte die Veranstaltung im Kanzleramt als "pure Show". Sie forderte Einbürgerungen per Geburt - "oder wenn jemand seinen Lebensmittelpunkt seit mindestens fünf Jahren in Deutschland hat". Im Moment liegt die Grenze bei acht Jahren.

Linke, Grüne und Türkische Gemeinde kritisieren zudem das Verbot der doppelten Staatsbürgerschaft für Nicht-EU-Bürger und den Optionszwang: Derzeit müssen sich in Deutschland geborene junge Erwachsene mit einem deutschen und einem ausländischen Pass bis zum 23. Lebensjahr für die eine oder die andere Nationalität entscheiden. EVA VÖLPEL

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