Klägerin legt Berufung ein: "Ossi"-Prozess geht weiter

Die Klage wegen Benachteiligung aufgrund ihrer "ethnischen Herkunft" hatte keinen Erfolg. Jetzt geht eine als "Ossi" abgewiesene Buchhalterin in die nächste Instanz.

Angeblich positiv gemeinter Vermerk auf den Bewerbungsunterlagen der Klägerin. Bild: dpa

FRANKFURT/MAIN apn | Der sogenannte "Ossi"-Prozess geht in die nächste Instanz. Die Klägerin werde in der kommenden Woche Berufung einlegen, sagte ihr Anwalt Wolfgang Nau am Freitag. Er bestätigte damit Berichte der Süddeutschen Zeitung und der Stuttgarter Zeitung. Ihm liege inzwischen die schriftliche Urteilsbegründung vor, sagte Nau. Er halte die Entscheidung für angreifbar, weil nicht alle Aspekte, die man hätte berücksichtigen können und müssen, auch berücksichtigt worden seien.

In dem Prozess verklagte eine ostdeutsche Buchhalterin eine Stuttgarter Firma auf Entschädigung, weil auf ihren zurückgeschickten Bewerbungsunterlagen der Vermerk "Ossi" und daneben ein eingekreistes Minuszeichen geschrieben worden war. Darin sah die gebürtige Ostberlinerin Gabriela S. eine Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen ihrer "ethnischen Herkunft".

Das Arbeitsgericht Stuttgart wies die Klage Mitte April ab. Die Bezeichnung als "Ossi" könne zwar diskriminierend gemeint sein und/oder so empfunden werden, sie erfülle jedoch nicht das Merkmal der ethnischen Herkunft im Sinne des AGG, erklärten die Richter.

Das beklagte Fensterbau-Unternehmen, das nach eigenen Angaben mehrere Mitarbeiter aus den neuen Bundesländern beschäftigt, hatte vorgebracht, die Stellenabsage sei nicht wegen der Herkunft der Klägerin erfolgt. Der Vermerk "Ossi" sei nur eine interne Notiz.

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