Urteil erwartet: Drogen als Therapie

Der Psychotherapeut Garri R. wollte Patienten mit Rauschmitteln von Traumata befreien. Im September starben zwei von ihnen an einer Überdosis. Am Montag kommt das Urteil.

Der Prozess gegen Garri R. Bild: dpa

In seiner Kehle sitzt ein Kloß. Garik R. trinkt einen Schluck Wasser und räuspert sich: "Es tut mir leid. Das wollte ich nicht." Mit erstickter Stimme fügt er hinzu: "Ich bin auch kein Opfer." Es sind die letzten Worte des Angeklagten in diesem Prozess. Am heutigen Montag will das Landgericht das Urteil gegen den Arzt und Psychotherapeuten verkünden.

Garik R. wirkt im Prozess wie jemand, der wohl immer geahnt hat, dass er die Psycholyse, eine nicht anerkannte Therapieform, die Traumata drogenunterstützt behandelt, eines Tages vor Gericht verteidigen muss. Eine als Zeugin geladene Patientin berichtet, er habe ihr gesagt, er habe seinen Weg gefunden. Doch dieser sei gefährlich. Einmal habe er deshalb auf die Vergabe von Drogen verzichtet - er fürchtete, die Polizei könne bei ihm auftauchen. Im diesem Fall sollten sich die Patienten auf den Boden legen und die pupillengeweiteten Augen mit der Bemerkung schließen: "Wir meditieren!"

Dieses Szenario erfüllte sich nicht - es kam schlimmer. An einem Samstag im September 2009 starben zwei seiner Patienten an einer Überdosis MDMA, dem Hauptbestandteil von Ecstasy. Seit März muss sich der 51-jährige Familienvater vor dem Landgericht wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge verantworten.

Während den Verhandlungen wirkt der Mann mit dem hageren Glatzkopf nervös, oft hat er seine schmalen Hände über Mund und Kinn gelegt. Er lauscht angespannt, wie das Gericht die Scherben seines Lebens seziert. Mehr als zehn Jahre ist es her, dass er sich bei dem Schweizer Arzt Samuel Widmer in Psycholyse ("Seele lösen") ausbilden ließ. 2005 eröffnete er in Berlin-Hermsdorf eine Praxis. Die Patienten, die aus der Mitte der Gesellschaft stammten, fanden ihn auf Empfehlung. Sogar eine Klinik überwies.

R. war ein beliebter Therapeut, der die Nähe zu seinen Klienten suchte, sie duzte und in dessen Gruppen eine liebevolle Atmosphäre mit viel Körperkontakt herrschte, berichten die Zeugen. "Auf die Reise gehen" hieß es intern, wenn man von Drogensitzungen sprach. Vor jener Septembersitzung will der Arzt LSD genommen haben: "Um aufmerksamer zu sein für die besondere Arbeit." Er begrüßte seine zwölf Gäste mit Musik. Nach einer Befindlichkeitsrunde wollte er ihre Suche im Unterbewussten mit der legalen Substanz Neocor unterstützen, die würde den "Geist öffnen".

Drei Patienten verzichteten, neun konsumierten ihre gefüllten Kapseln mit der Ermahnung, sich zu überlegen, was man damit erreichen wolle. In der zweiten Runde entschieden sich sieben Patienten für das "Herz öffnende" MDMA, einer wählte nochmals Neocor. Im Arbeitszimmer wog R. das feine, weiße Pulver ab. "Die Menge erschien mir etwas größer, als ich es erwartet hatte", erklärt er vor Gericht. Er habe seine Brille aufgesetzt und erneut gewogen: "Es war ähnlich viel. Trotzdem verließ ich mich auf die Waage."

Nach den Schätzungen eines Toxikologen erhielten die Teilnehmer wohl zehn- bis zwanzigmal mehr als jene 100 bis 120 Milligramm, die in der Szene als verträglich gelten. Mit Wasser nahmen sie das bittere Pulver zu sich. "Es war eine feierliche Stimmung", erinnert sich eine Teilnehmerin. Doch plötzlich zitterten die Berauschten und klapperten mit den Zähnen. Sie schwitzen und rissen sich die Kleider vom Leib. Einige rollten mit den Augen, verzerrten ihre Gesichter. "Das war schrecklich, das wurde immer schlimmer", erinnert sich jene Zeugin, die keine Drogen nahm.

Ruhig sagte der Therapeut: "Es ist alles gut!", "Bleibt bei euch!", "Lasst es zu!" und: "Das ist das Böse in der Welt!" Ein Frührentner lag bäuchlings und verkrampft auf dem Boden, er schnaufte und schlug mit den Armen. R. spritzte dem Patienten Valium, der daraufhin ruhig wurde. Man glaubte, er würde schlafen, bis R.s Frau und Assistentin sein dunkelblau angelaufenes Gesicht bemerkte.

R. schlug dem 59-Jährigen auf die Brust und beatmete ihn. Dann sagte er "Alle raus hier!" - er habe der Gruppe den Anblick des Sterbenden ersparen wollen. Seine Frau rief den Notarzt: Ein alkoholkranker Patient sei nach Medikamentengabe umgekippt. Zwanzig Minuten mühte sich die herbeigerufene Notärztin um den Frührentner, dann gab sie auf. Multiorganversagen ist das lapidare Wort für die Katastrophe, die sich im Körper des Vergifteten ereignete: Die Droge, so der Rechtsmediziner, stimuliert das Neurotransmitter-System. Sie bewirkt eine Überhitzung des Körpers, die massive Blutgerinnungsstörungen nach sich zieht. Außerdem lösen sich Muskeln auf, in deren Folge sich Wasser in lebenswichtigen Organen einlagert.

Während die Notärztin den Totenschein ausfüllte, wurde sie einem weiteren Patienten gerufen, einem 28-jährigen Studenten. Nun wurden die Sanitäter stutzig und ärgerlich über den wortkargen Therapeuten und dessen Frau. Als ein dritter Hilferuf erscholl, durchsuchten sie das Haus und stießen auf weitere Vergiftete, von denen einige so euphorisch waren, dass sie im Krankenwagen Lieder sangen. Am Abend starb der Student. Der dritte Schwervergiftete erwachte Tage später aus seinem Koma - es ist der Mann, der das MDMA an den Arzt geliefert hatte. Dem Kraftfahrer und Meditationslehrer droht nun ein Strafverfahren, ebenso R.s Frau, die die Arbeit ihres Mannes unterstützte.

Doch wie viel Schuld trägt der Angeklagte? Nicht nur Verteidigung und Staatsanwaltschaft schwanken zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz, zwischen einer Forderung nach nicht mehr als drei und acht Jahren Haft, zwischen partiellem und lebenslänglichem Berufsverbot. Auch unter den Patienten haben sich Lager gebildet, wie sich während der Verhandlungstage zeigte. Die Drogenerfahrenen unter ihnen sagen, jeder habe von Ecstasy, LSD, Pilzen und der damit verbundenen Gefahr gewusst.

Doch viele Patienten sind erstmals durch den Psychotherapeuten mit Drogen in Kontakt gekommen und wollen die Wahrheit über die "Substanzen", "Mittel" oder gar "Medikamente" genannten Stoffe nur geahnt haben. Sie hätten dem Mediziner vertraut, der sie nie körperlich untersuchte, sondern dem ein Fragebogen zur Anamnese genügte. Schon allein das sei kunstfehlerhaft, sagt ein ärztlicher Gutachter. R. habe nicht differenziert therapiert, seine Diagnosen seien fragwürdig. Entsetzt hat den Gutachter, dass der Angeklagte nicht davor zurück schreckte, den alkohol-, also suchtkranken Frührentner mit Drogen zu behandeln. Überdies verstoße es gegen jede ärztliche Ethik, Patienten für Gefälligkeiten anzuheuern, etwa als Heizungsmonteur.

Die entscheidende Frage aber ist, ob R. seine Patienten aufklärte. Willigten diese ein, Gift zu nehmen, und wog der Angeklagte lediglich fahrlässig zu viel MDMA ab? Oder ist es vielmehr so, dass er seine Patienten zwar über das Verhalten vor und nach der Drogeneinnahme informierte, nicht aber über die Risiken dieser Substanzen? So schilderte eine seiner Patientinnen dem Gericht, sie habe keine Angst vor einer Überdosis gehabt. Sie glaubte: "Er ist Arzt, er könnte mir helfen."

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