Streit um Länderfinanzausgleich: Reich gegen Arm

Die Südländer wollen weniger abgeben und planen eine Verfassungsklage. Sie streiten gegen eine Regelung, die sie selbst mit ausgehandelt haben.

Berliner Kindertagesstätten sind für Drei- bis Sechsjährige gebührenfrei. Das gefällt den Südländern nicht. Bild: dpa

FREIBURG taz | Die reichen Länder wollen für den Länderfinanzausgleich weniger zahlen. Baden-Württemberg, Bayern und Hessen kündigten eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Zuvor soll aber noch einmal mit den Nehmerländern verhandelt werden.

Es hat vor allem politische Gründe, dass der Finanzausgleich gerade jetzt skandalisiert wird. In Baden-Württemberg wird im März gewählt, und die schwarz-gelbe Koalition von Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) liegt in Umfragen hinten. In Hessen sind ebenfalls im März Kommunalwahlen.

Die Südländer wollen gegen Gesetze klagen, die sie 2001 selbst mit ausgehandelt haben- und als Erfolg verkauften. Man habe jetzt "eine wichtige Korrektur erreicht", sagte im Juni 2001 der damalige Stuttgarter Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU): "Wenn ein Land überdurchschnittliche Steuereinnahmen verbucht, dann wird davon in Zukunft weniger für den Ausgleich abgeschöpft." Hinter der Neuregelung würden sich "die von uns geforderten strukturellen Veränderungen" verbergen.

Davon will man in Stuttgart nichts mehr wissen: "Ein System, das keinerlei Anreiz bietet, den Nehmerstatus zu überwinden, und bei dem sich Nehmerländer Dinge leisten können, die sich die zahlenden Länder nicht leisten können, ist für uns schlicht nicht akzeptabel", sagte Mappus.

Der Länderfinanzausgleich ist im Grundgesetz vorgesehen und wird auch von den Geberländern nicht grundsätzlich infrage gestellt. Er läuft in mehreren Stufen ab. Zunächst wird die Umsatzsteuer auf die Länder verteilt, wobei finanzschwache Länder überproportional viel bekommen. Dann findet der eigentliche Finanzausgleich zwischen den Ländern statt, Volumen rund 7 Milliarden Euro. Anschließend zahlt der Bund noch einmal 12 Milliarden Ergänzungszuweisungen an schwache und überschuldete Länder.

Die Südländer klagten schon in den 90er Jahren beim Verfassungsgericht, weil sie weniger abgeben wollten. 1999 entschied Karlsruhe: Der Finanzausgleich muss politisch neu ausgehandelt werden. Nach harten Verhandlungen einigten sich die Länder 2001, weil der Bund höhere Zahlungen zusagte. Am Ende sahen sich damals alle Länder als Gewinner. Doch nun zerfleischen sie sich wieder gegenseitig. Mappus beruft sich auf ein Gutachten des Tübinger Professors Christian Seiler. "Eigenverantwortung und Solidarität stehen nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis", heißt es dort.

Anhängig sind in Karlsruhe auch noch Klagen von Bremen und dem Saarland, die höhere Bundeszuweisungen fordern. Eine ähnliche Klage Berlins war 2006 gescheitert. Saarlands scheidender Ministerpräsident Peter Müller (CDU) drohte, man werde die derzeit ruhende Klage wiederaufnehmen, wenn die Südländer nach Karlsruhe gehen. Was er nicht erwähnt: Das Saarland, Bremen und drei andere Länder erhalten ab 2011 vom Bund zusätzliche Hilfen von insgesamt 800 Millionen Euro pro Jahr. Die Klagen der armen Länder sind also längst erledigt.

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