EU-Grenzwerte: Feinstaubsünden kosten künftig Strafe

Kommunen müssen die EU-Grenzwerte für Feinstaub ab sofort einhalten, sonst drohen Strafzahlungen. Umweltverbände kündigen bereits Klagen an.

Hannover hat die Umweltzone, andere Städte hinken mit der Planung dagegen hinterher. Bild: ap

BERLIN taz | Seit dem Wochenende müssen die EU-Grenzwerte für die Feinstaubbelastung von allen EU-Mitgliedsländern eingehalten werden. Bis zu 50.000 Euro pro Tag könnten einzelne Städte oder Gebiete zahlen müssen, sollten sie sich ab sofort nicht an die Regelung halten.

Sie ist bereits Anfang 2005 in Kraft getreten und besagt, dass maximal 35-mal im Jahr mehr als 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft erlaubt sind. Die EU-Kommission hat Feinstaubsünder bereits mehrmals abgemahnt. Mitgliedstaaten wie Deutschland, Slowenien und Schweden erhielten jedoch für manche Gebiete höhere Grenzwerte und Übergangsfristen, mussten aber nachweisen, das Problem anzugehen. Damit ist nun Schluss. Strafzahlungen hat es bisher noch nicht gegeben, das ist mit dem Ende der Schonfrist jetzt möglich.

Hinzu kommt, dass Umweltverbände nun Kommunen verklagen können, sollten sie sich nicht um das Feinstaubproblem kümmern. Das ermöglicht ein Urteil, dass der Europäische Gerichtshof vor zwei Wochen gefällt hat. Der Verkehrsclub Deutschland, der Naturschutzbund, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben sich deshalb entschlossen, die Stadt Wiesbaden zu verklagen, sollte sie nicht binnen eines Monats die Errichtung einer Umweltzone zumindest planen.

„Weitere Gebiete und Kommunen werden folgen“, sagt DUH-Sprecher Gerd Rosenkranz. Als eine wichtige Maßnahme, um die Luft sauber zu halten, sehen die Umweltverbände Umweltzonen, von denen es in Deutschland 48 gibt. Dort gibt es Fahrverbote für bestimmte Autos. Allerdings lässt sich die jährliche Feinstaubbelastung durch die Einrichtung von Umweltzonen nach Angaben des Umweltbundesamtes nur um bis zu 10 Prozent reduzieren. Wichtige andere Faktoren sind das Wetter und Kleinfeueranlagen.

Ein Vorreiter bei der Einhaltung der Grenzwerte ist Berlin. Hier gebe es die effektivsten Maßnahmen für die Reinhaltung von Luft, sagt Rosenkranz. Die Schlusslichter bei der Feinstaubbelastung bilden die Städte Reutlingen mit bis zu 51 Tagen über dem Grenzwert und Tübingen mit 48 Tagen zu hoher Belastung.

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