Kindergesetze in der Länderkammer: Schröder scheitert im Bundesrat

Das Kinderschutzgesetz kommt im Bundesrat nicht durch und muss in den Vermittlungsausschuss. Das Betreuungsgeld soll abgelehnt werden und erntet weitere Kritik.

Hat das Kinderschutzgesetz nicht durchgekriegt: Familienministerin Kristina Schröder. Bild: dpa

BERLIN epd/taz | Das umstrittene Kinderschutzgesetz ist im Bundesrat gescheitert. Die von der SPD mitregierten Länder hatten vor allem die Unterfinanzierung bemängelt. CDU-Familienministerin Kristina Schröder rief daraufhin den Vermittlungsausschuss an. Die Opposition will unter anderem erreichen, dass sogenannte Familienhebammen länger als nur für vier Jahre finanziert werden.

Passend dazu verabschiedete der Bundesrat eine Entschließung, nach der Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollen. Ausdrücklich festgelegt werden soll darin unter anderem der Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie das Recht auf Bildung und Förderung zur Erreichung von Chancengleichheit.

Als weiteres Kinderthema stand das Betreuungsgeld auf der Tagesordnung. Das grün-rot regierte Baden-Württemberg brachte einen Entschließungsantrag ein, nach dem sich der Bundesrat gegen die Einführung der für die Zeit 2013 geplanten Leistung aussprechen soll. Er wurde zur Beratung in die Ausschüsse verwiesen. Anfangs sollen Eltern für einjährige Kinder 100 Euro Betreuungsgeld im Monat bekommen, ab 2014 dann 150 Euro für ein- und zweijährige Kinder, sofern diese nicht in eine Krippe oder Kindertagesstätte gehen. Die Auszahlungsbedingungen sind jedoch umstritten und unklar.

Auch das Diakonische Werk und der Paritätische Wohlfahrtsverband äußerten sich am Freitag gegen das Betreuungsgeld. Letzterer appellierte in einem Brief an alle Bundestagsabgeordneten, das Projekt zu stoppen. Die Debatte nehme absurde Formen an, sagte Maria Loheide vom Diakonischen Werk.

Bundesfamilienministerin Schröder hat noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Nächste Woche soll es koalitionsinterne Gespräche zum Thema Betreuungsgeld geben. Daran nimmt Schröder aber nicht teil.

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