Kommentar Rechtsextremismusdatei: So tun, als ob man etwas täte

Die geplante Rechtsextremismusdatei ist Symbolpolitik. Dabei geht es bei ihrer Einführung um heikle Fragen der Trennung von Polizei und Geheimdiensten.

Was für eine absurde Abkürzung. Die Rechtsextremismusdatei, die der Bundestag demnächst beschließen will, soll im Behördenalltag „RED“ genannt werden. Braun gleich rot! Da hat der Ministerialbeamte, der sich das ausgedacht hat, sicher hämisch gegrinst.

Aber die Abkürzung ist nicht die einzige Absurdität der Datei, die den Informationsfluss zwischen Polizei und Verfassungsschutz erleichtern soll. Es handelt sich hier um ein typisches symbolisches Gesetz, das vor allem beschlossen werden soll, um nach der NSU-Mordserie Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Dabei gäbe es mindestens drei gute Gründe, hier nichts über das Knie zu brechen.

So steckt das Vorbild der Nazidatei – die Antiterrordatei für Islamisten – mitten in der Evaluierung. Warum wartet man nicht auf den Bericht des Innenministeriums Ende des Jahres?

Außerdem läuft beim Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen die Antiterrordatei, die dort sehr ernst genommen und in den kommenden Monaten entschieden werden soll. Es geht um heikle Fragen der Trennung von Polizei und Geheimdiensten. Auch darauf würde ein umsichtiger Gesetzgeber warten.

Schließlich laufen mehrere Untersuchungsausschüsse auf Bundes- und Landesebene, die das Versagen der Sicherheitsbehörden rund um die NSU-Morde aufarbeiten. Am Ende sind vielleicht politische Schlussfolgerungen möglich, doch auch hierauf will Schwarz-Gelb nicht warten.

Dabei gibt es bisher wenig Indizien dafür, dass ausgerechnet ein besserer Informationsaustausch zwischen Polizei und Geheimdienst die NSU-Mordserie hätte verhindern können. So waren fast alle Sicherheitsbehörden unfähig, die Mordserie als Werk von Nazis zu erkennen. Darüber kann auch eine Nazidatei nicht hinwegtäuschen.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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