Tierschutznovelle im Bundesrat: Zoophilie nein, Brandzeichen ja

Die Reform des Tierschutzgesetzes wurde weniger umfangreich als geplant im Bundesrat bestätigt. Es handelt sich vornehmlich um Anpassungen an europäisches Recht.

Zoophilie fällt unter „nicht artgerechtes Verhalten“, Brandkennzeichnung hingegen ist weiterhin erlaubt. Bild: dpa

BERLIN afp | Das Markieren von Pferden mit Brandzeichen bleibt in Deutschland weiterhin erlaubt. Der Bundesrat billigte am Freitag ein vom Bundestag im vergangenen Jahr auf den Weg gebrachte Reform des Tierschutzgesetzes, in der auf das ursprünglich geplante Verbot des hochumstrittenen Schenkelbrands verzichtet wird. Beim Schenkelbrand markieren Züchter Fohlen mit heißen Brenneisen, um ihre Herkunft zu dokumentieren.

Das in dem ursprünglichen Entwurf vorgesehene Verbot der betäubungslosen Kastration von Ferkeln ab 2017 wurde mit dem Gesetzesbeschluss um zwei Jahre auf 2019 verschoben. Tierschützer lehnen diese traditionelle, für das Tier äußerst schmerzhafte Prozedur ab.

Die Kastration von männlichen Ferkeln wird in der Landwirtschaft massenhaft praktiziert. Grund ist, dass das Fleisch von geschlechtsreifen Ebern aufgrund von Hormonen und Duftstoffen nach dem Erhitzen unangenehm riechen kann. Nach dem Tierschutzgesetz ist es erlaubt, junge Ferkel ohne Betäubung zu kastrieren. Dies gilt nun bis 2019 weiterhin.

Mit dem neuen Tierschutzgesetz wurden zudem klarere rechtlichen Regelungen gegen Sex mit Tieren geschaffen. Dafür wurde ein Passus eingefügt, der es generell verbietet, Tiere für sexuelle Handlungen zu nutzen und so zu „artwidrigem Verhalten“ zu zwingen. Bisher gab es keine entsprechende prinzipielle Ächtung. Sogenannte Sodomie konnte nach dem bisherigen Tierschutzgesetz dann geahndet werden, wenn das Tier unnötig Schmerzen erlitt.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.