Klage gegen Wahlergebnis abgewiesen: Im Norden bleibt alles, wie es ist

Das Ergebnis der Landtagswahl in Schleswig-Holstein vom Mai 2012 bleibt unangetastet. Ein Gericht hat die Klage gegen die Fünf-Prozent-Hürde abgewiesen.

Bömskes für die dänische Minderheit. Bild: dpa

SCHLESWIG dpa | Das Landesverfassungsgericht hat die Klagen gegen das Ergebnis der Landtagswahl in Schleswig-Holstein vom Mai 2012 abgewiesen. Mit der Entscheidung vom Freitag bleibt die hauchdünne Regierungsmehrheit von SPD, Grünen und SSW unangetastet. Auch die Fünf-Prozent-Sperrklausel hat Bestand.

In dem Verfahren ging es im Kern um die Frage, wie der von der Fünf-Prozent-Hürde befreite SSW (Südschleswigscher Wählerverband) rechtlich zu behandeln ist. Die Partei der dänischen Minderheit bekam drei Mandate, obwohl sie nur 4,6 Prozent der Stimmen erhielt.

Vertreter der Jungen Union wollten mit ihrem Gang an das Verfassungsgericht die Ein-Stimmen-Mehrheit der Koalition unter Führung von Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) kippen.

Die Kläger hatten angeführt, die Privilegierung des SSW verstoße gegen die Grundsätze der Erfolgswertgleichheit der Stimmen und der Chancengleichheit der Parteien. Außerdem bezweifeln sie den Charakter des SSW als Partei der dänischen Minderheit und halten seine Befreiung von der Sperrklausel für verfassungswidrig.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.