Deutschtests vor Ehegattennachzug: Liebe nur mit A1

Wer zu seinem Ehepartner nach Deutschland ziehen will, muss eine Sprachprüfung bestehen. Nirgends sind die Hürden so hoch wie hierzulande.

Lernen für die Liebe – doch die Kurse sind teuer, die Sprachschulen oft weit entfernt. Bild: imago

BERLIN taz | Seit eineinhalb Jahren lernt George Nwankwo nun schon Deutsch – und fast genauso lange hat er seine Frau Luise nicht mehr gesehen. Kennen gelernt hat er sie in Ludwigshafen, wo er drei Jahre lang als Asylbewerber lebte. Als sein Antrag abgewiesen wurde, musste er zurück in sein Heimatland, nach Nigeria. Sie reiste ihm nach, das Paar heiratete und stellte einen Antrag auf Familiennachzug bei der deutschen Botschaft.

Sechs Prüfungen hat Herr Nwankwo bisher beim Goethe-Institut in Lagos abgelegt, einmal fehlten ihm nur fünf Punkte zum Bestehen. Doch ohne den geforderten Nachweis über seine Deutschkenntnisse bekommt er keine Genehmigung, um zu seiner Ehefrau nach Deutschland zu ziehen.

Inzwischen sind George und Luise Nwankwo nahezu verzweifelt. Damit sind sie nicht alleine: Jeder Dritte fällt laut einer Statistik des Auswärtigen Amtes beim Sprachtest zum Ehegattennachzug durch – in Ländern wie Pakistan, Bangladesch, dem Irak und dem Kosovo war es im Jahr 2012 sogar jeder Zweite. Aktuellere Zahlen liegen noch nicht vor.

Den Test muss bestehen, wer zu seinem deutschen oder in Deutschland lebenden Ehepartner ziehen möchte. Denn seit August 2007 ist Gesetz, dass ausländische Ehepartner bereits in ihrem Herkunftsland Deutschkenntnisse per Test nachweisen müssen. Ausnahmen gibt es nur bei einem Hochschulabschluss, einer Behinderung und für Bürger von Staaten wie Japan, Israel, Australien und die USA, für die keine Visumspflicht besteht.

Mehr als die Hälfte weniger Visa

Bereits im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes ging die Zahl der Visa, die für den Ehegattennachzug ausgestellt wurden, drastisch zurück. In einigen Ländern, wie Nigeria, liegt der Rückgang bei über 50 Prozent.

Der Test ist zu schwer, sagen Kritiker wie Frau Swenja Gerhard vom Verband binationaler Ehen und Partnerschaften: „Fast alle unserer Fälle rasseln beim ersten Versuch durch, und nicht wenige schaffen es auch beim dritten Anlauf nicht.“

Offiziell geht es bei dem verlangten Sprachniveau A1 darum, sich auf „ganz einfache Weise auf Deutsch verständigen“ zu können. Doch gerade der schriftliche Test stellt für viele eine große Hürde dar: Thailänder, Russen und Araber müssen dafür erst einmal das lateinische Alphabet lernen. Viele Testfragen sind zudem nur im Kontext verständlich und setzen ein Hintergrundwissen voraus, über das viele Antragsteller nicht verfügen.

So sollte ein Prüfling etwa wissen, was unter einem „Open-Air-Konzert“ und was unter einer „Stadthalle“ zu verstehen ist – beides gibt es nicht in jedem Land. Für eine andere Frage lohnt es sich zu wissen, dass der Rhein zwischen Koblenz und Rüdesheim fließt, um sie richtig beantworten zu können. Kein anderes Land in Europa stellt so hohe Anforderungen wie Deutschland.

Geldsegen für Goethe-Institute

In vielen Ländern erweist sich auch die Infrastruktur als Problem. Nur jeder Fünfte weltweit hat Zugang zu einem Goethe-Institut, in der Türkei sind es sogar nur zehn Prozent. Zudem sind die Kurse teuer. Dabei wirkt sich die Teilnahme an einem Goethe-Kurs positiv auf das Ergebnis aus: Drei Viertel derjenigen, die dort vorbereitet wurden, bestehen am Ende auch den Test. Bei denjenigen, die nicht teilnehmen konnten, sind es nur knapp zwei Drittel.

Für die Goethe-Institute weltweit sind Sprachkurse und Tests zu einer willkommenen Einkommensquelle geworden. Aber für Herrn Nwankwo liegt die nächste Goethe-Filiale zu weit entfernt von dem Ort, an dem er wohnt, die Fahrt ist zu teuer und zu aufwendig. Deshalb lernt er mit einem Privatlehrer und anhand eines Deutschbuchs, das ihm seine Frau mitgegeben hat.

Das Ganze ist längst ein Fall für die Justiz geworden. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im September 2012 in einem Urteil erklärt, dass ein Visum auch dann ausgestellt werden muss, wenn Bemühungen um einfache Sprachkenntnisse innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich, nicht möglich oder nicht zumutbar waren.

Allerdings legen deutsche Behörden und Botschaften das Urteil in der Praxis so eng aus, dass es kaum umgesetzt wird. Thomas Oberhäuser, Ulmer Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Ausländerrecht, sieht dahinter eine klare Absicht: „Das Urteil wird systematisch unterlaufen.“

Verfahren vor dem EuGH wird verhindert

Auch die EU argwöhnt, dass die deutsche Praxis nicht mit den EU-Regeln zum Schutz der Familie vereinbar sei. Damit sich betroffene Paare jedoch darauf berufen könnten, müsste es erstmals zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof kommen. Das aber werde systematisch verhindert, indem Visa plötzlich doch ganz unbürokratisch erteilt würden, wenn eine erfolgversprechende Klage drohe, mutmaßt Oberhäuser.

Die EU-Kommission hat schon versucht, Berlin zu einer Änderung des Gesetzes zu bewegen. Das Vertragsverletzungsverfahren, das sie im Sommer 2012 eingeleitet hat, hat zunächst keine rechtlichen Folgen. Erst wenn es vor dem Europäischen Gerichtshof landet, muss Deutschland reagieren.

Das Ehepaar Nwankwo hat nun erst einmal Klage am Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Frau Gerhard vom Verband binationaler Ehen und Partnerschaften unterstützt das Ehepaar. Ihren Glauben an den deutschen Staat hat Luise Nwankwo allerdings mittlerweile verloren: „Bevor ich meinen Mann kennenlernte, dachte ich, wir leben in einem Rechtsstaat. Jetzt weiß ich, dass dem nicht so ist, dass nicht alle gleich behandelt werden.“

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