Senat legt Gesetzentwurf vor: Klimaschutz löst sich in Luft auf

Der Senat plant neue Vorschriften zur Rettung des Klimas. Bei Verstößen soll es aber keine Sanktionen geben. Grüne und Umweltschützer finden das zu lasch.

Soll künftig möglichst wenig benötigt werden: das Heizkraftwerk in Mitte Bild: dpa

Der Senat will beim Klimaschutz unverbindlich bleiben: In dem Entwurf für ein neues Berliner Energiewendegesetz ist kein Instrument vorgesehen, mit dem die dort genannten Ziele auch wirklich durchgesetzt werden könnten. Kritik daran kommt von den Grünen und dem Bund für Umwelt und Naturschutz.

Das neue Gesetz soll das Energieeinspargesetz ablösen, das 1990 von der rot-grünen Koalition unter Walter Momper beschlossen wurde. Durch das alte Gesetz wurde etwa vorgeschrieben, dass zur Planung und Steuerung des Energieverbrauchs alle vier Jahre ein Landesenergieprogramm erstellt werden muss. Als Konstruktionsfehler des Gesetzes erwies sich aber, dass Verstöße gegen das Gesetz nicht geahndet werden konnten. Während jeder Schwarzfahrer 40 Euro zahlen muss, jeder Falschparker abgeschleppt werden kann und jeder Dieb es mit dem Staatsanwalt zu tun bekommt, blieben Energiegesetzsünder unbehelligt. Denn in dem Gesetz waren einfach keinerlei Sanktionen bei Verstößen vorgesehen.

Die Senat macht sich diese Gesetzeslücke derzeit zunutze: Seit 2006 hat er kein Energieprogramm mehr vorgelegt. Er muss es zwar laut Gesetz – aber er macht es einfach nicht, und es bleibt völlig ohne Folgen.

Das neue Energiewendegesetz soll nun weitere Vorgaben und Pflichten für den Senat einführen. So wird er etwa verpflichtet, alle fünf Jahre ein Energie- und Klimaschutzkonzept vorzulegen, beim Energieverbrauch in der öffentlichen Verwaltung zu sparen, alle öffentlichen Gebäude bis 2050 energetisch zu sanieren, mehr Ökoenergien einzusetzen, Energiebeauftragte zu ernennen und die Kohlendioxidemissionen bis 2050 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Es bleibt aber auch bei dem neuen Gesetz dabei, dass es bei Verstößen keinerlei Sanktionen gibt. Und es kann auch niemand vor Gericht die Einhaltung des Gesetzes einklagen – kein Staatsanwalt, kein Bürger, kein Umweltverband, kein Unternehmen, auch nicht die Opposition im Parlament.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz kritisiert diese „Planwirtschaft nach Berliner Art“ und zitiert in seiner Pressemitteilung eine Passage aus Brechts Dreigroschenoper: „Ja, mach nur einen Plan! Sei nur ein großes Licht! Und mach dann noch ’nen zweiten Plan, geh’n tun sie beide nicht.“

Auch Michael Schäfer, Klimaschutzpolitiker der Grünen, meint: „Es ist skurril: Alles, was in diesem Gesetz geregelt wird, kann der Senat auch ohne dieses Gesetz umsetzen. Und alles, was im Gesetz steht, zwingt den Senat nach seiner eigenen Rechtsauffassung nicht zum Handeln.“

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