Klimagas kommt nicht unter die Erde: Verbot statt Moratorium

Das Verpressen von Kohlendioxid in den Boden will Niedersachsens rot-grüne Landesregierung per Gesetz untersagen. Bislang galt lediglich ein Moratorium.

Ausgespielt: CO2-Verpressungs-Anlagen wie diese werden in Niedersachsen wohl nicht in Betrieb gehen. Bild: dpa

HANNOVER taz | Niedersachsens rot-grüne Landesregierung will die umstrittene unterirdische Speicherung von klimaschädlichem Kohlendioxid mit einem eigenen Landesgesetz verbieten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf wolle man möglichst noch vor der Sommerpause im Landtag einbringen, erklärte ein Sprecher von Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) am Dienstag.

Dieser Weg ist im Bundesgesetz zur sogenannten CCS-Technologie von 2012 vorgesehen. Vor allem auf Druck Niedersachsens und Schleswig-Holsteins kam damals ein Veto-Recht für die Länder ins Gesetz. Die beiden Nord-Länder gelten als geologisch besonders für CCS geeignet: Dort liegen laut Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe die meisten der deutschlandweit 408 potenziellen CO2-Speicherstätten.

In diese unterirdischen Stätten wird beim CCS Kohlendioxid, das in Kohlekraftwerken anfällt, verpresst. Dort soll es eingeschlossen und von der Atmosphäre getrennt bleiben, so die Hoffnung der Befürworter. Kritiker befürchten Gefahr für Mensch um Umwelt, sollte Kohlendioxid wieder austreten. „Die Risiken sind nicht abzuschätzen“, fürchtet auch ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums.

Während Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck (Grüne) nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes umgehend von der Länderklausel Gebrauch machte, beschränkte sich Niedersachsens damalige schwarz-gelbe Landesregierung auf einen befristeten Stopp: Statt CCS wie im Nachbarland per Landesgesetz auszuschließen, rief man ein dreijähriges Moratorium aus. Die Zeit wolle man nutzen, um zu allen potenziell geeigneten CCS-Lagerstätten in Niedersachsen die erforderlichen Gegenargumente zu finden, so die Ankündigung 2012.

Ein solches Abwägen zwischen der Nutzung für CCS und anderen Nutzungen wie etwa dem Tourismus schreibt der Bund den Ländern vor, wenn sie ihr Veto-Recht einsetzen wollen. Die damalige rot-rot-grüne Opposition warf Schwarz-Gelb dennoch vor, sich vor der Landtagswahl 2013 um eine endgültige Entscheidung zu drücken.

Man „gaukelt falsche Sicherheit vor“, hieß es vom damaligen SPD-Vizefraktionschef Olaf Lies. Das Veto-Recht sei rechtlich umstritten, auch weil die Zuständigkeit der Länder vor den Küsten ab der Zwölf-Meilen-Zone ende. Von dort an ist wieder der Bund zuständig – entsprechend könne im Meeresgrund auch weiterhin CO2 verpresst werden, warnte Lies, der heute als Wirtschaftsminister beim rot-grünen Gesetzesvorstoß die Federführung hat. Auch Grünen-Fraktionschef Stefan Wenzel, heute Umweltminister, nannte die Regelung „fatal“. Nur ein Bundesgesetz könne CCS hinter der Küste verhindern.

Eine Notwendigkeit, in Sachen Zwölf-Meilen-Zone zusätzlich auf Bundesebene tätig zu werden, sieht man jetzt aber nicht, wie es aus dem SPD-Wirtschaftsministerium heißt. Auch zu den Argumenten, mit denen man die CCS-Technologie rechtssicher in Niedersachsen ausschließen will, mag man sich derzeit nicht äußern. Der Gesetzentwurf sei in der Abstimmung zwischen Wirtschafts-, Umwelt- und Landwirtschaftsministerium, erklärt ein Sprecher. Dem wolle man nicht vorgreifen.

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