Urteil in Rheinland-Pfalz: Wahlzettel ohne Frauenquote

Damit mehr Frauen in Kommunalparlamente gewählt werden, wollte Rot-Grün die Stimmzettel gendern. Das Landesverfassungsgericht ist dagegen.

Jetzt, wo wieder über Quoten berichtet wird, werden die Schuhfotos wieder rausgeholt. Bild: dpa

BERLIN taz | Bei der rheinland-pfälzischen Kommunalwahl Ende Mai wird es keine Gender-Daten auf dem Stimmzettel geben. Das rheinland-pfälzische Verfassungsgericht hat in einer Eilentscheidung die entsprechenden Änderungen des Kommunalwahlgesetzes ausgesetzt.

Die rot-grüne Landesregierung hatte 2013 das Kommunalwahlgesetz ergänzt. Auf den Stimmzetteln sollte nun der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ stehen. Daneben sollten die Anteile der Geschlechter im jeweiligen Gemeinde- oder Stadtrat und der Geschlechteranteil der Kandidatenlisten angegeben werden. In den Kommunalparlamenten in Rheinland-Pfalz sind im Moment nur 16,8 Prozent der Abgeordneten weiblich. Die Regierung erhoffte sich, durch den Aufdruck den Anteil der Frauen zu erhöhen.

Das Gericht aber fand, dass damit der „Grundsatz der Freiheit der Wahl“ verletzt würde. Das Grundgesetz verleihe dem Wähler das Recht „im Zeitpunkt der Stimmabgabe in der Wahlkabine ’in Ruhe gelassen zu werden‘“, heißt es in der Pressemittleilung des Gerichts. Bei der Wahl solle sich die Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen hin vollziehen, nicht umgekehrt, erklärt das Gericht. Die sonst übliche und notwendige wechselseitige Verschränkung der staatlichen und gesellschaftlichen Willensbildungsprozesse gelte für den Moment der Stimmabgabe in der Wahlkabine nicht.

Damit scheiterte der Versuch der rot-grüne Landesregierung, per Wahlgesetz Gleichstellungspolitik zu betreiben. SPD-Fraktionschef Hendrik Hering hatte erklärt, dies ausprobieren zu wollen, weil ein Gesetz, das wie in Frankreich einen Mindestanteil von Frauen in den Parlamenten vorschreibe, in Deutschland verfassungsrechtlich nicht möglich sei. „Wir wissen, dass wir damit deutschlandweit Neuland betreten“, hatte er erklärt.

Spott der Opposition

Drei Einzelkläger sowie die Piraten hatten dagegen Verfassungsklage erhoben. Die Landesregierung selbst beschloss, ihr Gesetz per Normenkontrollklage dem Verfassungsgericht vorzulegen, um Rechtssicherheit zu schaffen. „Ich bin auch der Meinung, dass man nicht das Risiko eingehen kann, dass am Ende die Wahlen aufgehoben werden“, hatte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) erklärt. Das sorgte für Spott bei der Opposition. So sagte CDU-Fraktionschefin Julia Klöckner: „Rot-Grün hat das Feuer gelegt und will dafür das Feuerwehrabzeichen haben.“

„De facto versprechen sich vor allem die Grünen Vorteile dieser Stimmzettelgestaltung“, hatte der Piraten-Landesvorsitzende Heiko Müller argumentiert. Ihre Partei sieht noch ein anderes Problem: Es würden auch Menschen diskriminiert, die sich nicht in den Rollen Mann und Frau einordnen lassen wollten. AZ: VGH A 15/14 und VGH A 17/14

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