Hund Pico vor dem Amtsgericht München: Kläffer nicht im Zeugenstand

Das Amtsgericht München setzt den Prozess um Pico fort, der den Volkstrauertag 2013 gestört haben soll. Der Hund selbst wird nicht vernommen.

Laut und antimilitaristisch: Hund Pico am Donnerstag in München. Bild: dpa

MÜNCHEN taz | Die Justiz hat vorgesorgt: Als der Antimilitarist Christian S. am Donnerstagnachmittag vor dem Amtsgericht München erscheint, sichern sieben Beamte den Verhandlungsraum. Wenig später erweist sich das Sicherheitsaufgebot als übertrieben: Tumulte bleiben aus, als Richter Jürgen Hanselmann den zweiten Prozesstag schon nach einer Minute beendet. Pico, Terrier-Mischling und mutmaßlicher Bundeswehrgegner, wird nicht in Augenschein genommen. Es sei „empirisch nicht eindeutig überprüfbar", ob der Hund auf Kommando bellen kann.

Seit Ende März muss sich der Besitzer des antimilitaristischen Kläffers vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: eine Ordnungswidrigkeit am Volkstrauertag 2013. Gewerkschaftsmitarbeiter Christian S. hatte seinen Hund damals in den Münchner Hofgarten geführt. Dort findet traditionell die Gedenkfeier der Kriegsgräberfürsorge statt: Der bayerische Innenminister hält eine Rede, eine Polizeikapelle spielt die Nationalhymne und Soldaten der Bundeswehr legen Kränze nieder. Auch ultrarechte Burschenschaften standen bis vor wenigen Jahren auf der offiziellen Gästeliste.

Im November 2013 beobachtete Christian S. die Veranstaltung gemeinsam mit einigen anderen Kriegsgegnern und seinem Hund. Als die Polizeikapelle im Hofgarten aufmarschierte, begann dieser wie auf Kommando zu bellen. Erst nach Ende der Veranstaltung gab er wieder Ruhe. Dem Mischling sei die Marschmusik zu laut gewesen, behauptet der Hundehalter.

Trotzdem schickte ihm das Münchner Kreisverwaltungsreferat im Dezember 2013 einen Bußgeldbescheid über 100 Euro, zuzüglich 28,50 Euro Gebühren. Das „laute und anhaltende Hundegebell" habe die Teilnehmer der Gedenkfeier „erheblich belästigt". Der Besitzer hätte seinen Hund deshalb beruhigen oder wegführen müssen.

Weil sich Christian S. weigerte, das Bußgeld zu bezahlen, steht er nun vor Gericht. Den dritten Verhandlungstag in der Causa Pico hat Richter Hanselmann für den 6. Mai angesetzt. Dann voraussichtlich im Zeugenstand: Der Chef einer Hundeschule, der sich zur Tatzeit in der Nähe befand, sowie der Einsatzleiter der Polizei. Dessen Aussage könnte den Prozess entscheiden. Laut Verteidigung forderte die Polizei den Angeklagten zu keinem Zeitpunkt auf, seinen Hund zum Schweigen zu bringen. Sollte der Einsatzleiter diese Angabe bestätigen, könnte Hundebesitzer Christian S. am Ende des dritten Prozesstags freigesprochen werden.

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