Konflikt um freie Hebammen: Gröhe will Haftpflicht aufweichen

Krankenkassen sollen nicht mehr alle Kosten für Behandlungsfehler bei den Versicherungen der Hebammen eintreiben, so der Gesundheitsminister.

Künftig soll die Gemeinschaft der gesetzlich Versicherten für Behandlungsfehler freier Hebammen mitbezahlen. Bild: dpa

BERLIN dpa | Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will Hebammen in Not mit zusätzlichem Geld von den Krankenkassen helfen. Zuschläge der gesetzlichen Krankenversicherung sollen Geburtshelferinnen in die Lage versetzen, stark gestiegene Haftpflichtprämien zu bezahlen.

Gegen ein weiteres Ansteigen der Prämien soll die Haftpflichtversicherung der Hebammen zudem den Krankenkassen Behandlungskosten nach Geburtsschäden nicht mehr in heutigem Umfang erstatten müssen. Das sieht ein am Mittwoch nach monatelangen Beratungen veröffentlichter Vorschlag Gröhes vor.

Viele Hebammen sehen sich durch die steigenden Prämien in ihrer Existenz bedroht. Zahlten Hebammen im Jahr 2004 noch 1.352 Euro für die Versicherung, werden es von Juli an 5.091 Euro sein. Die hohen Prämien betreffen jene rund 3.000 der gut 17.000 freiberuflichen Hebammen, die Geburtshilfe leisten. Die Steigerungen rühren daher, dass bei einer Schädigung des Kindes durch einen Fehler der Hebammen die langfristigen Therapie- und anderen Kosten stark gestiegen sind. Zudem droht ein Verlust des nötigen Versicherungsschutzes mangels Anbietern – erst vor kurzem bekamen die Hebammen das Angebot eines Gruppenhaftpflichtvertrags nun bis Sommer 2016.

Künftig sollen die Kassen Zuschläge zahlen. „Durch den Sicherstellungszuschlag können die betroffenen Hebammen dauerhaft entlastet werden“, so Gröhe. Bekommen sollen ihn Hebammen mit wenigen Geburten. Die Kassen gleichen den Prämienanstieg zwar bereits aus. Doch dies geschieht mit Zuschlägen je Geburt – und diese Mittel reichen Hebammen mit wenigen Geburten nicht aus, um ihre Versicherung zu bezahlen. Das sind vor allem Hebammen auf dem Land.

Um die Versicherungsprämien zu senken, will Gröhe zudem prüfen, ob die Regressmöglichkeiten der Kranken- und Pflegeversicherung begrenzt werden. Heute können sich Krankenkassen jahrelange Behandlungskosten nach einem Geburtsfehler von der Haftpflichtversicherung der Hebammen zurückerstatten lassen. Ein Verzicht darauf – so das Kalkül – würde zu sinkenden Prämien führen. Zudem soll es Vereinbarungen zwischen den Kassen und den Hebammen geben, um die Qualität von deren Arbeit zu sichern.

Zähe Verhandlungen

Deutlich wurde auch, wie schwierig sich die Beratungen einer Arbeitsgruppe mehrerer Bundesministerien zu dem Problem gestalteten. Deren Abschlussbericht veröffentlichte Gröhes Ressort gemeinsam mit den Vorschlägen des Ministers. Die Gruppe hatte sich zwischen Januar und September 2013 vier Mal getroffen. Sämtliche andere Vorschläge – etwa die Einrichtung eines Fonds – fanden keine Mehrheit. Das Justiz- und Sozialressort haben aber auch rechtliche Bedenken gegen eine Beschränkung der Regresshöhe.

Das Thema gilt in der Koalition als sehr sensibel. Die Hebammen-Organisationen haben viel Sympathie in der Bevölkerung erlangt, auch wenn die Hebammen sehr unterschiedlich betroffen sind. Es gibt auch Geburtshelferinnen mit vielen Geburten, die mit dem Geld der Kassen für die Versicherungsprämien gut auskommen.

Gröhe erntete gemischte Reaktionen. Der Krankenkassenverband hält Sicherstellungszuschläge für bedenkenswert. Sprecher Florian Lanz stellte aber klar: „Wir haben kein Verständnis dafür, dass die Haftung von Hebammen, durch deren Fehler ein Kind bei der Geburt zu Schaden kommt, begrenzt werden soll.“ Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft begrüßt die Vorschläge hingegen.

CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn sicherte eine zeitnahe Umsetzung zu. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) sprach sich für langfristige Lösungen aus. Ihr rheinland-pfälzischer Amtskollege Alexander Schweitzer (SPD) nannte die Ankündigungen Gröhes ziemlich vage. Die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) forderte, andere Lösungswege zu prüfen, die nicht einseitig die gesetzlich Versicherten belasten.

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