Gericht verurteilt Rapper: Gangster auf Bewährung

Der vorbestrafte Rapper Maboss wird nach seiner spektakulären Flucht nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Über seine Festnahme hatte er schon ein Musikvideo gedreht.

Von seinen Freunden wurde er für die Verfolgungsjagd gefeiert: Rapper Maboss. Bild: dpa

HANNOVER taz | Angang 2013 produziert der Rapper Maboss ein Musikvideo: Darin wird er von der Polizei festgenommen, kann sich aber befreien. Im Juli wird er dann wirklich erwischt. Indem er seine Hände zum Schwitzen bringt, befreit sich der vorbestrafte Musiker Said K. von seinen Handschellen, um sich in einem zivilen Streifenwagen eine gefährliche Verfolgungsjagd mit der Polizei zu liefern.

Am Montag wurde der Rapper vom Amtsgericht Hannover für seine Flucht mit einem Polizeiauto zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilte. Außerdem bekam der 26-Jährige für Diebstahl und Betrug weitere 23 Monate Haft. Sein Anwalt Urs Kobler räumte gleich zu Beginn der Verhandlung ein, dass K. seinem Bekannten Marius B. im Mai 2011 mehrere hundert Euro entwendet hat und ihn unter Gewaltandrohung zwei Handyverträge zum eigenen Gebrauch abschließen ließ, angeklagt waren Diebstahl und Betrug.

Maboss, wie der 25-Jährige sich als Rapper nennt, steht zwar zu seinen Taten, dennoch sagte er sich: „Ich lass’ mich nicht festnehmen.“ Weshalb er 2011 in den Untergrund ging. Nach zwei Jahren, an einem Sonntagabend im Oktober 2013, hat K.s damalige Ex-Freundin Buket K. den jungen Straftäter des Raubes angezeigt und der Polizei seinen Aufenthaltsort beschrieben. Heute ist die 19-Jährige mit dem Rapper verlobt. Vor Gericht nahm sie das ihr als Angehörige zustehendes Zeugnisverweigerungsrecht wahr.

Aufgrund dieses Hinweises nahmen zwei PolistInnen mit einem Zivilwagen die Verfolgung eines Taxis auf, dessen Fahrgast K. zu dem Zeitpunkt war. An einer roten Ampel zerrten sie den „ungewöhnlich höflichen Kunden“ aus dem Wagen, legten ihm Handschellen an und setzten ihn ohne großen Widerstand auf die Rückbank ihres zivilen Funkwagens. Dort befreite er sich in aller Ruhe hinter den getönten Scheiben von den Handschellen, verriegelte von innen das Auto und kletterte auf den Fahrersitz.

„Das ist alles unglaublich schnell gegangen“, sagte der als Zeuge geladene Polizist Gordon Knobloch aus. In der Eile hatte er den Schlüssel stecken lassen und sich anschließend erfolglos vor das Fluchtauto gestellt, um den Rapper aufzuhalten. Mit Blaulicht und bis zu 150 Kilometern pro Stunde verfolgte ein Beamter den Flüchtenden. Erst im Beverner Weg, wo K. sich zu dem Zeitpunkt bei FreundInnen versteckte, fanden die BeamtInnen ihren entwendeten Funkwagen leer auf.

Ungeplante Flucht

Die Flucht des Rappers war offensichtlich nicht geplant, sondern vielmehr eine Kurzschlussreaktion: „Ich konnte selber nicht glauben, dass das geht“, sagt K., der nach zwei Jahren im Untergrund eigentlich gar nicht mehr fliehen wollte. Nach dieser spektakulären Verfolgungsjagd hatte das Sondereinsatzkommando die Wohnung von K.s Freunden umstellt und ihn endgültig festgenommen.

Seit Oktober 2014 ist K., der im Moment ein Praktikum als Buchhalter macht, der Bewährungshelferin Regina Franke unterstellt. Vor Gericht gestand sie dem Angeklagten kooperatives Verhalten zu und plädierte darauf, ihm einen Schulbesuch zu ermöglichen.

Richter Lars Stanull, der auch 2011 das Verfahren um K. leitete, sehe keine negative Veränderung im Betragen des Rappers. Deshalb wolle er ihm mit dem milden Urteil eine weitere Chance geben: Sofern Maboss langfristig einen Schulnachweis vorlegen kann, muss er nicht einmal die verhängten 300 Sozialstunden ableisten.

Ob der Rapper seine Taten wirklich bereut, bleibt offen. Er wolle jetzt „ein rechtschaffener Mann sein“, beteuert er. Dennoch dürfte seine aufsehenerregende Verfolgungsjagd der Karriere als Gangsterrapper Werbung genug sein. „Meine Freunde feiern mich dafür!“, strahlt er.

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