Verbot von DDR-Symbolen: Im Kampf gegen Hammer und Zirkel

Stasi-Gedenkstättenleiter Hubert Knabe will das Zeigen von Symbolen der DDR bestrafen. Für die Stimmungsmache in eigener Sache lud er zu einer Anhörung.

Zum Fürchten: DDR-Bär in Berlin. Bild: dpa

BERLIN taz | Sollte die Verwendung des Symbols der Freien Deutschen Jugend genauso bestraft werden wie die des SS-Totenkopfs? Ist ein roter Stern ebenso schwer erträglich wie ein Hakenkreuz? Sind die Uniformen der Ernst-Thälmann-Pioniere so abstoßend wie jene der Wehrmacht? Und muss Energie Cottbus sein Stadion der (deutsch-sowjetischen) Freundschaft umbenennen? Ginge es nach Hubertus Knabe, Leiter der Gedenkstätte Stasi-Gefängnis Hohenschönhausen, und seiner ideologischen Mitstreiter, wäre die Antwort ein eindeutiges Ja.

„Hammer, Zirkel, Ährenkranz – Kann man DDR-Symbole verbieten?“ war der Titel einer Veranstaltung, die am Mittwoch im Zeughauskino des Deutschen Historischen Museums eine öffentliche Debatte in dieser Frage vorantreiben wollte. Dafür hatte sich Knabe eine Handvoll Getreuer geladen. Als Experten neben ihm, dem Kreuzritter in Sachen Antikommunismus, durften in den Nebenrollen mitwirken: der Ex-DDR-Häftling Hartmut Richter, die Stasi-Beauftragte Sachsen-Anhalts, Birgit Neumann-Becker, und der Welt-Journalist Sven Felix Kellerhoff.

Allesamt führten sie aus, dass sie die öffentliche Zurschaustellung von DDR-Symbolen als Zumutung empfinden. Und ihren Grusel aushalten, das wollen sie nicht, mit den Zumutungen soll einfach Schluss sein. Grundsätzlich verboten gehörten etwa der Auflauf ehemaliger NVA-Soldaten am Tag der Befreiung im Treptower Park und die Grenzer-Darsteller vor dem Brandenburger Tor genauso wie DDR-Fahnen im Fanblock so mancher Ostklubs. Ihre Devise daher: Nie wieder! Nie wieder soll von deutschem Boden die Verherrlichung des Unrechtsstaates ausgehen. Die 50 zumeist älteren Zuschauer im spärlich gefüllten Kinosaal hatten sie auf ihrer Seite.

Und so gingen sie – allesamt ohne juristische Ausbildung – der Frage nach, wie das zu bewerkstelligen sei, etwa durch eine Ausweitung des Ordnungswidrigkeitengesetzes oder gar der Ergänzung des Strafgesetzparagrafen 86 a, der die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen regelt. Zwar wolle man keine Freiheitsstrafe, wie sie für das Verwenden von NS-Symbolen möglich ist, aber eine Geldstrafe, die solle es schon sein, so Knabe.

Der Feind steht links

Zum Vorbild taugen ihnen dabei Gesetze in den osteuropäischen Staaten Ungarn oder Lettland, in denen das öffentliche Zeigen von Symbolen der kommunistischen Bewegung mit Geldstrafen belegt wird – Aufzüge in Uniformen der Waffen-SS dagegen durchaus möglich sind.

Dass der Feind links steht, verdeutlichten schon die im Kinosaal ausgelegten Materialien. Die Besucher hatten die Auswahl zwischen einer Broschüre über Linksextremismus und Postkarten mit einem Hammer-und-Sichel-Symbol, das in einen Papierkorb geworfen wird.

Nach den Ausführungen der Runde fiel drei Politikern die Aufgabe zu, die Experten kritisch zu befragen. Dass dies so recht nicht gelang, dürfte an ihrer Auswahl gelegen haben. Denn versammelt waren ausschließlich rechtskonservative Vertreter der CDU: die Bundestagsabgeordneten Kai Wegner und Philipp Lengsfeld aus Berlin sowie Marian Wendt aus Sachsen.

In der Sache sei man sich vollkommen einig, fuhr Wegner aus. Sein größter Wunsch sei es, dass die Opfer ein Verbot der DDR-Symbole noch erleben. Nur Lengsfeld fiel am Ende auf, dass Euphorie nicht angebracht sei: Die Ausführungen seien keine Blaupause für ein Gesetz, in der Diskussion fehlen die Rechtsexperten und ein Widerpart. Immerhin eine Erkenntnis.

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