Hartz IV für EU-Bürger: Geld kann verweigert werden

EU-Bürgern können Sozialleistungen verwehrt werden. Ein Staat muss diese Möglichkeit haben, entschied der Europäische Gerichtshof.

Der EuGH nahm Hartz IV unter die Lupe und entschied: Deutsches Geld ist nur für Deutsche sicher. Bild: dpa

BERLIN/LUXEMBURG dpa | Deutschland kann nach einem Urteil des höchsten europäischen Gerichts Menschen aus anderen EU-Ländern unter bestimmten Bedingungen Hartz-IV-Leistungen verweigern. Ein Staat müsse die Möglichkeit haben, Zuwanderern ohne Job Sozialleistungen zu versagen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg.

Der Ausschluss sei möglich, falls die EU-Bürger nur das Ziel hätten, „in den Genuss der Sozialhilfe eines anderen Mitgliedstaates zu kommen, obwohl sie nicht über ausreichende Existenzmittel (...) verfügen“. Der EuGH gab aber vor, jeden Einzelfall zu prüfen.

Im konkreten Fall ging es um eine Rumänin aus Leipzig, die auf Hartz IV geklagt hatte. Das Jobcenter hatte der Frau diese Leistungen verweigert, weil sie keine Arbeit aufnahm. Die Frau hatte keinen Beruf gelernt und auch in ihrem Heimatland nicht gearbeitet. Das Sozialgericht Leipzig hatte den EuGH um Klärung gebeten.

Der EuGH schrieb, die Frau verfüge nicht über „ausreichende Existenzmittel“ und könne deshalb laut EU-Recht kein Recht auf Aufenthalt in Deutschland geltend machen. Sie könne sich deshalb nicht auf das im EU-Recht verankerte Diskriminierungsverbot berufen.

Wer bedürftig ist, bekommt Hartz-IV

Im Oktober 2014 bekamen in Deutschland 4,314 Millionen erwerbsfähige Menschen Hartz-IV. Dazu zählen neben Arbeitslosen auch berufstätige Aufstocker und Menschen, die Kinder bis zum dritten Lebensjahr versorgen oder Angehörige pflegen.

Grundsätzlich gilt: Wer bedürftig ist, bekommt Hartz-IV. Komplizierter ist die Sachlage für EU-Ausländer, die in Deutschland Hartz-IV beantragen. Wer als EU-Bürger schon lange in Deutschland gewohnt und gearbeitet hat, unterscheidet sich nach dem Jobverlust kaum von einem Bürger mit deutschem Pass.

Anders ist dies bei Ausländern, die nach Deutschland einreisen: In den ersten drei Monaten erhalten sie kein Hartz IV, anschließend wird geprüft, ob sie zum Zweck der Arbeitssuche ins Land gekommen sind. Hat der Einreisende eine Arbeit in Deutschland gefunden und verliert sie wieder, kann er Hartz IV beziehen.

Nach einem Gutachter beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) darf Deutschland Migranten unter Umständen Hartz IV verweigern. Etwa wenn EU-Bürger ausschließlich nach Deutschland gekommen sind, um Sozialhilfe zu beziehen.

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