Prozess: Das Ende einer Männerapotheke

Der Betreiber eines virtuellen Potenzladens muss sich wegen unerlaubten Arzneihandels verantworten – und sein Anwalt soll Post für ihn geschmuggelt haben.

Auch mit gefälschtem Viagra lassen sich gute Geschäfte machen. Bild: dpa

BREMEN taz | Am Ende wurde Herrn K. eine Briefmarke zum Verhängnis. Also eine, die er nicht ordnungsgemäß bezahlt hat. Dabei hätte er das echt nicht nötig gehabt: Seine Geschäfte auf www.potenzladen.de liefen sehr gut: 739.485 Euro soll er verdient haben, und das in nur etwas mehr als einem Jahr. Nun muss sich der 26-Jährige allerdings vor dem Bremer Landgericht verantworten, wegen unerlaubten Handels mit Arzneimitteln.

Vor Gericht schweigt der Angeklagte, erst mal, und weil er nicht so gerne fotografiert werden will, hält er sich die Mens Health vors Gesicht. Die neue Ausgabe berichtet unter anderem, wie „Der perfekte Sex-Tag“ aussieht und verrät, „Was Dr. Penis ihnen rät“. Die Firma von Herrn K. half in diesem Fall gerne mit Viagra und anderen verschreibungspflichtigen Medikamenten gegen erektile Dysfunktion. Die er mangels Approbation gar nicht hätte verkaufen dürfen. Mindestens zum Teil waren sie aber ohnehin gefälscht. Er bezog sie aus Indien, unter anderem, aber auch aus dem EU-Ausland. Die Gewinne wiederum soll er, so die Anklage, zum erheblichen Teil ins ferne Hongkong transferiert haben. Wo das Geld jetzt ist? Unklar. Die Behörden konnten bislang wohl nur kleinere Summen konfiszieren.

Verhaftet hat ihn die Polizei im vergangenen September, seither sitzt K. in Untersuchungshaft. Schon Monate zuvor lancierten die Ermittlungsbehörden eine fingierte Bestellung bei ihm, oder wohl eher: bei Richard Friedrich Braun, also einer der Aliaspersönlichkeiten von Herrn K. Später haben sie ihn dann an der Autobahn in seinem BMW erwischt, mit 1.200 Schachteln Viagra hinten drin und fast 500 anderen einschlägigen Medikamenten. Insgesamt wurden rund 187 Kilogramm der so genannten Arznei beschlagnahmt, über 64.000 Packungen. Juristen nennen das gewerbsmäßigen Handel, kein minderschwerer Fall also – Strafmaß: bis zu zehn Jahren. K. betrieb Lager in Hamburg und Berlin, mietete einen Firmenbriefkasten in Hannover, hatte eine Strohfrau, Komplizen, falsche Konten. Verschickt hat er seine Post meist aus Bremen.

Am Ende könnte er trotz allem mit einem Deal davon kommen, also einer Freiheitsstrafe auf Bewährung, wenn er sich geständig zeigt und zur Aufklärung des Falles beiträgt. Also auch sagt, wo all das Geld abgeblieben ist, es wieder raus rückt. Nun droht dieser Deal jedoch zu platzen. Wegen des – inzwischen ersetzten – Pflichtverteidigers, Rechtsanwalt Carsten E. Der nämlich steht im dringenden Verdacht, über mehrere Monate hinweg die Post des Anklagten an der Postkontrolle vorbei geschmuggelt zu haben, private Briefe, aber durchaus auch solche „mit Verfahrensbezug“, wie es heißt.

Die Kassiber wurden beschlagnahmt, einige davon sollen wohl auch in der Hauptverhandlung verlesen werden. E. machte bislang zu den Vorwürfen offenbar keine Aussage. Der Anwalt könnte sich aber der Strafvereitelung schuldig gemacht haben, auch Begünstigung des Angeklagten oder gar Tatbeteiligung kommen in Frage. Und dann geht es nicht mehr nur um eine Ordnungswidrigkeit. Sondern womöglich sogar um die Zulassung als Anwalt.

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