Besserer Spielerschutz

BGH fordert, Glücksspielsüchtige von Automaten fern zu halten. Hamburg ist unvorbereitet

Die Spielbank Hamburg muss den Schutz für Spieler verbessern, die sich selbst fürs Casino haben sperren lassen. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat, dass Spielsüchtige unter bestimmten Umständen das verzockte Geld zurückverlangen können, ist auch der Anbieter des Casinos im Hotel Intercontinental und mehrerer Automatensäle in der Pflicht.

Der BGH hat am Donnerstag zwei Frauen aus Nordrhein-Westfalen Recht gegeben, deren Männer trotz „Selbstsperre“ Geld verspielt hatten – in Automatenspielsälen, die ohne Kontrolle zugänglich sind. Nun müsse man erst einmal über die Konsequenzen beraten, sagte ein Spielbank-Sprecher gestern. Ein eigenes Interesse daran, gesperrte Süchtige von den Automaten fern zu halten, haben die Betreiber nicht: Sie kassieren die Verluste – und müssen Gewinne nicht auszahlen. An der Kasse müssen die Spieler ihren Ausweis zeigen – und bekommen kein Geld, wenn ihre Sperre auffliegt.

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion zeigte sich „hocherfreut“, dass der BGH den Spielerschutz verbessert hat. Das überrascht, denn in der Vergangenheit hat sich die CDU auf diesem Feld nicht gerade hervorgetan. Die Schwarz-Schill-Regierung hatte 2002 das Online-Roulette lizensiert, obwohl die Beratungen in der Bürgerschaft über Maßnahmen zum Spielerschutz noch nicht abgeschlossen waren. ee