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Archiv-Artikel

Gericht rettet Wettbüro

MINDEN dpa/taz ■ Trotz des Sportwetten-Urteils des Bundesverfassungsgerichts hat das Verwaltungsgericht Minden die Schließung von privaten Wettbüros gestoppt. Die Wettbüros müssten vorläufig nicht schließen, entschied das Gericht gestern in einem Eilverfahren gegen die Stadt Bielefeld (Az.: 3 L 241/06). Als Grund gab das Gericht an, es halte das staatliche Monopol für Sportwetten (Oddset) für rechtswidrig.