EURO-RETTUNGSPAKET
: Gericht weist Eilantrag ab

KARLSRUHE | Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen das Euro-Rettungspaket abgewiesen. Damit ist der Weg für die deutsche Beteiligung an dem internationalen 750-Milliarden-Euro-Programm zur Stabilisierung des Euro zunächst frei. Eine endgültige Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler gegen das Rettungspaket steht aber noch aus. Das Urteil wurde mit den möglichen Folgen für die Allgemeinheit begründet. (dpa)