: Schlappe für die Bundeswehr
Im Rechtsstreit um die jährlichen Proteste gegen öffentliche Gelöbnisse hat die Bundeswehr eine Niederlage erlitten. Mit einem inzwischen rechtskräftigen Urteil sei der Bundeswehr vom Verwaltungsgericht Berlin untersagt worden, das Hausrecht rund um den Ort der Veranstaltung zu beanspruchen, um Demonstrationen zu verhindern, sagte ein Sprecher der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär gestern. Die Berliner Kampagne hatte gegen die Praxis geklagt, wonach die kommunalen Behörden der Bundeswehr für die Gelöbnisse einen Sondernutzungsbescheid für öffentliches Straßenland ausstellen, um Demonstranten fernzuhalten. Das Gericht hatte einen solchen Bescheid des Bezirksamtes Mitte aus dem Jahr 2004 Anfang Mai 2006 aufgehoben. Das Urteil sei rechtskräftig, sagte ein Gerichtssprecher. DDP