: Ostseesparkasse: NPD-Konto bleibt
ROSTOCK dpa ■ Die Ostseesparkasse Rostock muss ein Girokonto des NPD-Kreisverbands der Hansestadt trotz fristloser Kündigung vorerst weiterführen. Das Oberlandesgericht Rostock erließ gestern eine einstweilige Verfügung gegen die Kündigung. Die Tätigkeit der NPD dürfe nicht behindert werden, solange die Partei nicht verboten sei, so das Gericht (AZ: 1 U 116/06). Das Landgericht hatte zuvor die Kontokündigung als rechtens betrachtet, da die NPD das Konto trotz Aufforderung zur Unterlassung als Spendenkonto angegeben hatte. Die Führung eines Spendenkontos ist nach Ansicht des Oberlandesgericht jedoch kein sachgerechter Grund für eine Kündigung. Vielmehr sei die Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts an die Grundrechte gebunden und müsse alle Parteien gleich behandeln.