: ANCler warten auf Todesurteil
■ Gericht in Südafrika verurteilt ANC-Mitglieder wegen Hochverrat und Terrorismus / Beschuldigte sollen Anschlag auf Farm eines Weißen verübt haben
Pretoria/Kapstadt (afp/ap/taz) - Zwei Kämpfer der südafrikanischen Anti-Apartheidsbewegung Afrikanischer Nationalkongreß (ANC), Ebrahim Ismail Ebrahim und Simon Dladla, sind am Montag von einem Gericht in Pretoria des Hochverrats für schuldig befunden worden. Ein dritter Angeklagter, Acton Maseko, der ein Bürger Swasilands ist, wurde wegen Terrorismus verurteilt. Am Freitag waren in einem anderen Prozeß bereits vier Mitglieder der Anti -Apartheidsbewegung Vereinigte Demokratische Front (UDF) wegen Hochverrats schuldig gesprochen worden. Für Hochverrat und Terrorismus droht in Südafrika die Todesstrafe.
Das Gericht betrachtete es als erwiesen, daß die drei Angeklagten im April und Juni 1986 in einen Anschlag mit vier Landminen auf die Farm eines Weißen nahe der Grenze zu Swasiland verwickelt waren. Bei dem Attentat wurden zwei Landarbeiter verletzt.
Ebrahim, mutmaßlicher Chef des in Swasiland stationierten regionalen ANC-Guerilla-Komitees, war im Dezember 1986 aus Swasiland entführt und mit Fußeisen in das Haupquartier der Sicherheitspolizei in Pretoria gebracht worden. Obwohl die Minen erst später explodierten, hatte die Staatsanwaltschaft damit argumentiert, er habe militärische Operationen des ANC von Swasiland aus geplant und koordiniert.
Ebrahim wurde entführt, nachdem ein südafrikanischer Spion, Glory Sidebe, den gesamten ANC-Apparat in Swaziland verraten hatte. Sidebe selbst war vor seiner Rückkehr nach Südafrika Chef des ANC.
Der Prozeß wurde am Montag scharf von der US-Regierung verurteilt. Ein Sprecher des US-Außenministeriums wertete die Entscheidung gegen die UDF-Führer am Freitag als einen Versuch der Regierung, „prominente schwarze Opponenten durch langwierige Gerichtsverfahren auszuschalten“. Die Europa -Abgeordneten der SPD haben die Bundesregierung aufgefordert, sich gegen die Verhängung von Todesurteilen einzusetzen. Das Verfahren wird am 5.Dezember mit weiteren Plädoyers fortgesetzt. Erst danach wird über das Strafmaß entschieden.
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