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Neues Wahlgesetz

Ost-Berlin (dpa) - Die Volkskammer in Ost-Berlin hat am Dienstag das mit Spannung erwartete Wahlgesetz für die ersten freien und geheimen Wahlen in der DDR am 18. März verabschiedet. In dem Gesetz ist festgelegt, daß das neue Parlament für die Dauer von vier Jahren gewählt wird. Vorgesehen sind 400 Abgeordnete (bisher 500). Direktmandate gibt es nicht. Jeder Wähler hat eine Stimme, die er der Liste einer Partei, aber auch einer politischen Vereinigung oder Listenverbindung geben kann. Die Listen werden in 15 Wahlkreisen aufgestellt. Die Sitze aber werden zentral nach dem System der Verhältniswahl für die gesamte Republik errechnet. Eine Sperrklausel (in der Bundesrepublik die Fünf -Prozent-Hürde) gibt es nicht.

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