: Parteiengesetz verabschiedet
Berlin (ap) - Die DDR-Volkskammer hat gestern mit großer Mehrheit ein Parteien- und ein Versammlungsgesetz verabschiedet. Danach haben alle Bürger das Recht, sich „ohne staatliche Genehmigung zu versammeln“ und sich im Sinne der demokratischen Erneuerung der DDR zu betätigen. Parteien können ausländische Wahlhilfe in Anspruch nehmen. Zugestimmt wurde einem Ergänzungsantrag zum Parteiengesetz, wonach Parteien verboten sind, die „faschistische, militaristische, antihumanistische Ziele verfolgen, sowie Glaubens-, Rassen- und Völkerhaß bekunden“.
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