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Eingeschränkte Beflaggung

Ost-Berlin (dpa) - In der DDR ist eine Anordnung über die Beflaggung öffentlicher Gebäude und Betriebe „zu besonderen Anlässen“ außer Kraft gesetzt worden. Die Anordnung des Innenministerium galt nach Angaben der DDR -Nachrichtenagentur 'adn‘ von Mittwoch unter anderem für Staatsorgane, Kombinate und Genossenschaften an Tagen wie dem 1.Mai, dem internationalen Kampftag der Arbeiterklasse, und am 8.Mai, dem Tag der Befreiung vom Hitlerfaschismus. Wie die Anordnung künftig aussehen soll, ist nicht bekannt.

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