piwik no script img

Parteispendenpraxis für zulässig gehalten

Stuttgart (dpa) - Das baden-württembergische Finanzministerium hat es nach der Zeugenaussage eines Mitarbeiters des damaligen Finanzministers in den fünfziger Jahren für zulässig gehalten, Spendengelder für die Parteien über die „Gesellschaft zur Förderung der Wirtschaft Baden -Württembergs“ (FG) zu leiten und diese Spendengelder als Betriebsausgaben abzusetzen. Im Stuttgarter Parteispendenverfahren gegen den früheren Bosch-Chef Hans L. Merkle wurde am Dienstag, dem 55. Verhandlungstag, der Zeuge Herbert Zapp (62) vernommen. Zapp war von 1956 bis Mai 1960 persönlicher Referent des damaligen baden-württembergischen Finanzministers Karl Frank (FDP) und ist heute Vorstandsmitglied der Deutschen Bank.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen