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Letzte Chance zur Währungsumstellung

Frankfurt (ap) — Wer die Fristen zur Währungsumstellung auf D-Mark versäumt hat, kann dies in bestimmten Fällen noch bis zum 26. Oktober nachholen. Die Deutsche Bundesbank in Frankfurt hat gestern auf eine entsprechende Härteregelung im Einigungsvertrag hingewiesen. Diese gilt für diejenigen Kontoinhaber in der DDR, die bei der Währungsumstellung am 1. Juli versäumten, einen Umstellungsantrag zu stellen. Auch natürliche Personen, die schuldhaft versäumt haben, den Umstellungsantrag für ihre Konten rechtzeitig zu stellen, könnten dies bis spätestens 26. 10. 1990 nachholen. Für alle anderen Fälle (z.B. versäumte Einzahlung von Bargeld) sei eine Härteregelung nicht vorgesehen. Zusätzlich bestehe durch die Regelungen des Einigungsvertrages die Möglichkeit, daß auch Guthaben juristischer Personen und sonstiger Stellen noch nachträglich in DM umgestellt werden könnten, teilte die Bundesbank mit. Dies gelte insbesondere, „wenn die Nichtumstellung eine besondere Härte für den Kontoinhaber“ darstelle.

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