: Unbegründete Justizschelte
■ betr.: "Das Schnellgericht tagt", taz vom 13.5.92
betr.: »Das Schnellgericht tagt«,
taz vom 13.5.92
Eure jüngste Justizschelte zeugt leider von grundlegender Unkenntnis der bundesdeutschen Zivilgerichtsbarkeit.
Als Kehrseite des Verbots der Selbstjustiz hat der Staat eine sogenannte Justizgewährungspflicht, das heißt wenn ein(e) Privatmann/frau eine(n) andere(n) verklagt, muß das Zivilgericht darüber entscheiden, ob es will oder nicht, auch wenn es — ein Extremfall, der bereits entschieden wurde — nur um 20 Pfennig geht. Die Überlastung der Justiz rührt daher leider auch von solch überflüssigen Prozessen wie dem von Euch geschilderten her, nur ist der/die Zivilrichter(in) die letzte Person, die dafür verantwortlich ist.
An der Justiz gibt es sicher manches zu kritisieren, in Zukunft bitte aber mit einem Mindestmaß an Sachverstand. D.Hennecke, Richterin
zur Zeit an einem Amtsgericht tätig
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