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Totalverweigerer verurteilt

■ Milde Strafen im Prozeß vor Emder Amtsgericht

Milde Urteile gab es gestern vor dem Amtsgericht in Emden für zwei Totalverweigerer. Mark G., der seinen Zivildienst im 10. Monat abgebrochen hat, wurde zu 100 Stunden Sozialdienst verurteilt, Uwe U., der seiner Einberufung zur Bundeswehr nicht nachgekommen war, bekam eine zweijährige Bewährungsfrist nach dem Jugendgerichtsgesetz.

Das bedeutet: Wenn sich U. in den nächsten zwei Jahren nicht zuschulden kommen läßt, gilt er als nicht bestraft. Dieses Urteil setzt eine Schuldfeststellung des Gerichtes voraus, eine Strafe wird aber offen gelassen. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Monate auf Bewährung plädiert.

Der Prozeß war Anfang des Jahres zunächst geplatzt, nachdem die Bundeswehr schon lange vor Verhandlungsbeginn alle Plätze des Gerichtssaales okkupiert hatte und der Richter so eine ausreichende Öffentlichkeit nicht mehr gewährleistet sah. taz

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