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Mieterschutzgesetz ist Augenauswischerei

Berlin. Als „reine Augenauswischerei“ hat der Mieterverein das unlängst vom Bundestag verabschiedete Mieterschutzgesetz charakterisiert. Mieter in angespannter Wohnungslage wie in Berlin, die von der derzeitigen Umwandlungswelle von Miet- in Eigentumswohnungen erfaßt werden, hätten nichts davon. Zudem sei die neue Regelung eine reine „Notstandsklausel“, die nicht auf den Erhalt der Wohnungen abzielt, sondern diese in besonderen Härtefällen nur vorübergehend sichert. Zur Verhinderung von Umwandlungsspekulation und Mieterverdrängung sei sie völlig ungeeignet. Der Mieterverein begrüße den Vorstoß des Bundesrates, der die Wohnungsumwandlung von einer Genehmigung der Gemeinden abhängig machen will. Die beste Lösung wäre, „wenn der Umwandlungsspekulation durch die Streichung der Steuervorteile für Gebrauchtwohnungen der ökonomische Boden entzogen würde“.

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