: Mieterschutzgesetz ist Augenauswischerei
Berlin. Als „reine Augenauswischerei“ hat der Mieterverein das unlängst vom Bundestag verabschiedete Mieterschutzgesetz charakterisiert. Mieter in angespannter Wohnungslage wie in Berlin, die von der derzeitigen Umwandlungswelle von Miet- in Eigentumswohnungen erfaßt werden, hätten nichts davon. Zudem sei die neue Regelung eine reine „Notstandsklausel“, die nicht auf den Erhalt der Wohnungen abzielt, sondern diese in besonderen Härtefällen nur vorübergehend sichert. Zur Verhinderung von Umwandlungsspekulation und Mieterverdrängung sei sie völlig ungeeignet. Der Mieterverein begrüße den Vorstoß des Bundesrates, der die Wohnungsumwandlung von einer Genehmigung der Gemeinden abhängig machen will. Die beste Lösung wäre, „wenn der Umwandlungsspekulation durch die Streichung der Steuervorteile für Gebrauchtwohnungen der ökonomische Boden entzogen würde“.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen