Abschiebung eines Kurden verhindert

Abschiebung eines Kurden, der wegen der Autobahnblockade von Augsburg festgenommen worden war, wurde verhindert / Streit zwischen Münchens OB und seinem Verwaltungsreferenten  ■ Von Wittmann/Kotte

München/Berlin (taz) – Mustafa C. wird vorerst nicht abgeschoben. Die erste Abschiebung eines Kurden, der bei der Autobahnblockade von Augsburg festgenommen worden war, ist damit gestoppt. Vom Verwaltungsgericht München wurde gestern dem Eilantrag der Anwälte von Mustafa C. entsprochen und die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hatte zuvor erklärt, der 27jährige Kurde sei zwar der Nötigung für schuldig befunden worden, nicht aber gravierender Straftaten.

Der Tatbestand der Nötigung ist laut Oberstaatsanwältin Wilma Resenscheck alleine dadurch gegeben, daß Autofahrer an der Weiterfahrt gehindert wurden. Der Vorwurf des Landfriedensbruchs ergebe sich aus der Tatsache, daß sich Mustafa C. in einer sogenannten unfriedlichen Menschenmenge aufgehalten habe, erklärte die Staatsanwältin. Angriffe auf Polizeibeamte oder ähnliches wird dem Kurden nicht zur Last gelegt.

In den Augen von Rechtsanwältin Andrea Behm ist unter diesen Umständen eine Abschiebung „ein völlig unsinniges, unverantwortliches und überzogenes Verhalten“. Eine formlose, vierzeilige Erklärung der Türkischen Botschaft Bonn, daß Mustafa C. aufgrund der Vorkommnisse in Augsburg keine Verfolgung in der Türkei drohe, bezeichnete die Anwältin als „puren Hohn“. Natürlich werde der Kurde nicht wegen der Vergehen hierzulande in der Türkei verfolgt, sondern wegen unterstellter Nähe zur PKK.

Als rechtsstaatlich fragwürdig bezeichnete Frau Behm, daß die Richterin der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts München vom Innenministerium offenbar massiv unter Druck gesetzt wurde. „Die Richterin rief mich an und teilte mir mit, daß neben ihr ein Herr aus dem bayerischen Innenministerium sitze, der die besagte Erklärung der türkischen Botschaft dabei habe. Ob wir angesichts dieser Erklärung nicht den Eilantrag auf Aussetzung der Abschiebung zurückziehen möchten.“ Die Anwälte der Betroffenen erklärten, daß eine lapidare Erklärung, wie die der türkischen Botschaft, keinesfalls ausreichend sei, die Zweifel am rechtsstaatlichen Verfahren in der Türkei zu zerstreuen.

In den Fall Mustafa C. hatte sich auch der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) eingeschaltet und den drohenden Sofortvollzug der Ausweisung abgewendet. Zwischen ihm und seinem CSU-Kreisverwaltungsreferenten Hans-Peter Uhl war es in den vergangenen Tagen darüber zum Streit gekommen. Ude warf Uhl vor, die Fälle nicht sorgfältig genug geprüft zu haben. Der Kreisverwaltungsreferent hatte behauptet, daß Mustafa C., der zunächst keine Rechtsmittel eingelegt hatte, nichts gegen seine Abschiebung einzuwenden habe. Ude hatte den Fall prüfen lassen und Gegenteiliges erfahren.

Angelika Lex von den Münchner Grünen merkte an, daß sich Oberbürgermeister Ude nun plötzlich mit seiner Intervention „schmücke“. Er distanziere sich sehr spät von den bereits zu Monatsbeginn ergangenen Ausweisungsbescheiden Uhls, für die er die politische Verantwortung trage. Den CSU-Referenten Uhl bezeichnen die Grünen als „jederzeit bereiten Büttel der Rechtsbruchpolitik der bayerischen Staatsregierung“.