■ Asylberechtigte
: Keine Umschulung

Mainz (dpa) – Ein Asylberechtigter hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Förderung einer Umschulung, wenn seine im Heimatland absolvierte Ausbildung in Deutschland anerkannt wird. Das entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz. (Az L 6 Ar 36/93).