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Rechtmäßiger Müll

Die seit dem 1. April 1994 geltende neue Gebührenordnung für die Hamburger Müllabfuhrist nach einem Beschluß des Verwaltungsgerichts im Prinzip rechtmäßig. Gegen eine mengenunabhängige Grundgebühr für die Müllabfuhr in Höhe von 24 Mark pro Quartal sowie einen einmaligen rückwirkenden Betrag von 48 Mark hatten zahlreiche Müll-Kunden vor dem Verwaltungsgericht Widerspruch eingelegt. Das entschied: Die teilweise erhebliche Steigerung der Gebührensätze sei unter dem Gesichtspunkt der erforderlichen Kostendeckung nicht zu beanstanden.

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