■ Kurz und fündig: Embryonen für die Forschung
Paris (dpa) – Zellen von eingefrorenen menschlichen Embryonen sollen unter bestimmten Bedingungen in Frankreich für die wissenschaftliche Forschung oder therapeutische Ziele genutzt werden können. Das schlug der in Frankreich für Fragen der wissenschaftlichen Ethik zuständige Ausschuß in einer Erklärung vor. Nach der gegenwärtig geltenden Gesetzgebung ist ein solches Vorgehen in Frankreich untersagt. Der Ausschuß bezog sich dabei auf solche Embryonen, die als überzählig gelten, weil die Eltern daran nicht mehr interessiert sind. Anstatt diese zu vernichten, sollte erlaubt sein, ihnen Zellen zu entnehmen, aus denen sich innere Organe entwickeln können. Ausgeschlossen wird, daß diese Zellen zur Änderung des Erbgutes oder zum Klonen benutzt werden.
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