Kommentar
: Vorsicht, Nachahmer!

■ Privatisierung öffentlichen Raums lädt zu Mißbrauch geradezu ein

Man kann sich durch die Dealer im Sternschanzenpark belästigt fühlen oder die Klagen über Belästigungen für überzogen halten. Das ändert nichts an der Tatsache: Öffentlicher Raum, der (aus welchen Gründen auch immer) nicht mehr für alle zugänglich ist, verliert seine Funktion.

Das verhindern zu wollen, ist ein legitimes Ziel. Das Mittel dafür aber ist zweifelhaft – da kann der Begriff „Bewohner-Genossenschaft“noch so alternativ klingen: Verpachtet die Stadt den Park, wälzt sie ihre Ordnungshoheit bloß auf Private ab. Weil Platzverweise wirkungs- und Politiker hilflos sind, kommt der Verzicht auf staatliche Verantwortung gelegen.

Selbst wenn man unterstellt, daß eine Parkgenossenschaft im multi-kulturellen Schanzenviertel sich eher nicht zu Paßkontrollen und Benutzungsgebühren hinreißen ließe oder willkürlich Zutrittsverbote z.B. gegen Hundehalter, Punks oder Jogger aussprechen würde: Die Folgen sind schwerwiegend.

Wie will die Stadt ungewollte Nachahmung ausschließen? Wie City-Geschäftsleuten verbieten, als Verein der Kaufkräftigen das Demonstrationsrecht vor ihren Läden als „geschäftsschädigend“auszuhebeln? Wie verhindern, daß der Zutritt zu „genossenschaftlichen“Bürgersteigen plötzlich von Gehalt und Kleiderordnung abhängt?

Die im „Bettler-Erlaß“geforderte räumliche Diskriminierung von Bettlern und Junkies ist vorerst abgelehnt worden. Aus den Köpfen ist die Idee nicht. Die Diskussion um die Park-Genossenschaft wird den Streit wieder beleben. In aller Öffentlichkeit. Heike Haarhoff