Santa Fu-Prozeß

Im sogenannten Santa Fu-Prozeß hat die Staatsanwaltschaft gestern für die beiden Hauptangeklagten lebenslängliche Freiheitsstrafen für den Mord an einem Mithäftling gefordert. Die 30- und 35jährigen Männer sollen im Januar 1994 das Opfer in seiner Zelle überfallen, ihm den Schädel zertrümmert, ihn erwürgt und außerdem 18mal in die Herzgegend gestochen haben. Wegen der „erbarmungslosen Brutalität“ der Tat will der Staatsanwalt die besondere Schwere der Schuld feststellen lassen, damit die Angeklagten nicht wie sonst üblich nach 15 Jahren wieder auf freien Fuß gesetzt werden können. Einer von ihnen wurde bereits wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.