: Amtlich gefährdet
■ Senat beschließt, Volksbegehren behindernd durchzuführen
„Dieser Beschluß ist bürgerfeindlich“, konstatiert Marcus Hiller. Die gestern vom Senat auf Vorschlag der Innenbehörde beschlossene „Durchführung eines Volksbegehrens“könne er nur „als Af-front“begreifen, so der Sprecher des Trägerkreises „Mehr Demokratie in Hamburg“. Zwischen dem 9. und 23. März, exakt in den Hamburger Frühjahrsferien, soll mit dem ersten Volksbegehren in Hamburg die Voraussetzung geschaffen werden, künftig die BürgerInnen in Volksentscheiden über Sachfragen wie Stadtbahn oder Schulgesetz abstimmen zu lassen.
Dafür, so beschloß der Senat gestern, werden 27 „Eintragungsstellen“in den Bezirks- und Ortsämtern sowie den Ortsdienststellen eingerichtet. Werktags von 8 bis 16 Uhr (donnerstags bis 18 Uhr) sowie an einem Wochenende von 10 bis 16 Uhr können BürgerInnen sich dort in Listen eintragen. Mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten, exakt 124.000 Menschen, müssen das Volksbegehren mit Namen und Anschrift unterstützen.
Die Initiative sieht darin eine Gefährdung des Volksbegehrens. Sie fordert „mindestens 70“Eintragungsstellen und vergißt den Hinweis nicht, „daß es bei der Bürgerschaftswahl mehr als 1000 Wahllokale gab“. Auch sei die Öffnung an nur einem Sonntag nicht akzeptabel. Der Sonntag, das hätten Volksbegehren in anderen Bundesländern gezeigt, „ist nun mal der stimmenträchtigste Tag“.
Für einen „Witz“hält Marcus Hiller auch die Absicht der federführenden Innenbehörde, „eine Zwischenmeldung über die Beteiligung am Volksbegehren“zu veröffentlichen. „Vermutlich werden wir diese zur Halbzeit herausgeben“, erläuterte Behördensprecher Wolfgang Brand. Hiller fordert hingegen „ein tägliches Stimmen-Barometer“, um eine „effektive Öffentlichkeitsarbeit machen zu können“. Selbst im Flächenstaat Bayern würde „jeden Abend ausgezählt“.
Aber wenn, so kündigte Hiller gestern eine Verwaltungsklage an, dem Begehren des Volkes seitens der Behörde nur ungern stattgegeben werde, dann „müssen wir die eben mit richterlicher Hilfe auf den Rechtsweg führen“. smv
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