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Das Landgericht Hamburg hat gestern das Urteil gegen einen Aktivisten aus der Roten Flora, der im Februar PolizistInnen bei einer Personenkontrolle behindert haben soll, von 15 Monaten Gefängnis auf eine viermonatige Bewährungsstrafe abgewandelt. Amtsrichter Ronald Schill hatte in der 1. Instanz das hohe Urteil über Andreas B. verhängt, um „Chaoten nicht über den Rechtsstaat triumphieren zu lassen“ (taz berichtete gestern). Auch der Richter am Landgericht hielt eine Geldstrafe nicht für ausreichend, weil man B. verdeutlichen müsse, dass das Gewaltmonopol beim Staat liege. Der ließ offen, ob er Revision einlegen wird.

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