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Bundesanwalt kann Faschos verfolgen

Karlsruhe (dpa) – Die Bundesanwaltschaft kann nun selbst energischer gegen schwerwiegende Fälle rechtsextremistischer Straftaten vorgehen. Generalbundesanwalt Kay Nehm begrüßte gestern eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). In seinem Beschluss hat er die Zuständigkeit des Bundesanwalts für ein Verfahren gegen fünf Rechtsradikale wegen eines Überfalls auf zwei Vietnamesen in Mecklenburg-Vorpommern bejaht. Die Taten stellten eine mögliche Gefährdung der „inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ dar, heißt es in der Entscheidung. (Az: StB 15/99 – 12. 1. 2000)

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