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Gericht verbietet Gotchaspielen

MÜNSTER dpa ■ Das Oberverwaltungsgericht NRW hat das als „Gotcha“ bekannte „Paintball“-Spiel in der Öffentlichkeit untersagt. Bei dem Spiel werde das Töten von Menschen zum Zeitvertreib simuliert. Dies lasse sich nicht mit den im Grundgesetz verankerten Werten wie dem Schutz der Menschenwürde oder dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vereinbaren, entschied das Gericht gestern in einem Grundsatzurteil. Beim „Paintball“ stehen sich zwei Mannschaften gegenüber, die auf einem abgegrenzten Areal oder in freiem Gelände mit Luftdruckwaffen aufeinander schießen. Als Munition werden farbige Gelatine-Bälle (Paintballs) eingesetzt, die auf getroffenen Spielern Markierungen hinterlassen. (Az.: 5 B 588/00)

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