: Klage gegen „Studiengebühr“
Brandenburgs Studierende klagen gegen die ihnen vom Sommersemester 2001 an auferlegte Verwaltungsgebühr in Höhe von 100 Mark. Zwei Studenten der Universität Potsdam reichten gestern eine „vorbeugende Unterlassungsklage“ gegen ihre Lehranstalt vor dem Verwaltungsgericht der Landeshauptstadt ein. Die studentische Abgabe sei „rechtswidrig“, sagte Kläger Andreas Schackert vom Allgemeinen Studentenausschuss (AStA) der Universität. Damit werde der Einführung von „regulären Studiengebühren“, die die Studierendenvertretung „prinzipiell“ ablehne, Tür und Tor geöffnet. Die Kosten verschärften die „soziale Auslese“ bei der Studiumsaufnahme und seien „bildungspolitischer Unfug“. DDP
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