: Der Zwang zum Gelderwerb
betr.: „Berliner Gericht fördert gewerbliche Unzucht“, taz vom 2./3. 12. 00
Das Berliner Verwaltungsgericht urteilt, dass Sex für Geld als „Teil des Zusammenlebens“ in der Gesellschaft akzeptiert sei. Es hat jedoch nichts mit Emanzipation der Geschlechter zu tun, wenn Frauen ihren Körper verkaufen müssen oder zum Beispiel in der Bundeswehr herumballern dürfen.
Die Prostitution entstand erst, als das Mutterrecht durch das Vaterrecht ersetzt wurde. [. . .] Damit war gewährleistet, dass der Mann sein „Eigentum“ an seine nach Möglichkeit männlichen Nachkommen weitergeben konnte. Das Patriarchat setzte sich gegenüber dem Matriarchat durch. Die Männer wollten weiterhin ihre Sexualität „frei ausüben“. So genannte Freudenhäuser entstanden, wo Frauen aus ökonomischer Not heraus ihre Körper verkauften. In dem Betrieb „Pssst“ sind Zimmer zur gewerblichen Prostitution vergeben worden. Das Entsetzliche daran ist nicht der Geschlechtsverkehr als solcher, sondern der Zwang zum Gelderwerb! Bordelle gehören alle aufgelöst. Die Frauen sollten Angebot für berufliche Qualifizierungen bekommen, so dass sie dadurch eigenes Einkommen erzielen können. [. . .]
CLARA LENINA, Lilienthal
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