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Die BKA-Gendatei

Der genetische Fingerabdruck liefert eine der eindeutigsten Spuren für Ermittler. Vor allem bei der Aufklärung von Tötungs- und Sexualdelikten wird die so genannte forensische Molekulargenetik für die Ermittlung des genetischen Fingerabdrucks eingesetzt. Winzige Hautschüppchen, Sperma oder Speichel reichen für eine Analyse der DNA-Kette, der Trägerin des menschlichen Erbgutes, aus, denn sie ist bei jedem Menschen anders zusammengesetzt.

Die beim Opfer oder bei verurteilten Straftätern gesicherten Daten werden in einer so genannten Gen-Datei gespeichert. Die Bremer Polizei hat dort bereits 319 Personenspuren eingestellt, die zu „15 Treffern“ führten. Insgesamt muss die Staatsanwaltschaft rückwirkend die Akten von 8.372 verurteilten StraftäterInnen überprüfen um festzustellen, ob ihre Gendaten in die Datei sollen. Dies wird bei 1.255 Personen befürwortet, die seit 1945 in Bremen wegen eines Verbrechens verurteilt wurden. Bei 717 wird auf Speicherung verzichtet. 400 Verbrechens-Fälle sind noch offen; ebenso die Entscheidung über Täter von Vergehen. dpa/taz

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