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Migranten 1. Klasse nicht mehr zur Behörde

Bremen (taz) – Investoren und Geschäftsführer ansiedlungswilliger Firmen aus dem Nicht-EU-Ausland müssen nicht mehr mit anderen MigrantInnen in der Ausländerbehörde Schlange stehen. Jetzt können sie ihren Antrag auf Ausübung eines selbständigen Gewerbes in der Handelskammer abgeben. Die leitet alles an die Ausländerbehörde weiter. „Dabei gewinnen alle“, sagte Wolfram Klein von der Handelskammer, „die ausländischen Unternehmer, die Verwaltung und auch der Wirtschaftstandort Bremen.“

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