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Beweisschluss im Engel-Prozess

HAMBURG ap ■ Im Mordprozess gegen den mutmaßlichen NS-Kriegsverbrecher Friedrich Engel hat das Hamburger Landgericht gestern letzte Beweismöglichkeiten erörtert. Es sei heute nicht mehr feststellbar, wie die 59 Italiener getötet wurden, erklärte der Vorsitzende Richter Rolf Seedorf. Nach Überzeugung der Anklage hat der Ex-SS-Mann im Mai 1944 die Erschießung von 59 Inhaftierten in Genua als Vergeltung für einen Anschlag auf ein Soldatenkino angeordnet. Engel macht die Marine dafür verantwortlich. Er hatte erklärt, Hitler habe befohlen, Anschläge im Verhältnis 1:10 zu sühnen. „Nach allgemeinem Völkergewohnheitsrecht waren damals Repressalien im Verhältnis eins zu zehn zulässig“, so Seedorf.

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