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  • 5.5.2015

was fehlt ...

... der himmelweite Unterschied

Menschen auf der ganzen Welt haben sich darüber den Kopf zerbrochen. Jetzt ist die Antwort amtlich: Zwischen dem Namen des britisch TV-Senders „Sky“ und dem des Internettelefonie-Anbieters „Skype“ herrscht Verwechslungsgefahr. Das entschieden das EU-Gericht in Luxemburg (Rechtssachen T-423/12, T-183/13 und T-184/13). Sie gaben damit dem EU-Markenamt Recht, das den Eintrag von „Skype“ als Marke nach Protesten von „Sky“ abgelehnt hatte. „Sky“ ließ seinen Namen vor „Skype“ schützen und besitzt damit die älteren Rechte. Zwischen den beiden Zeichen gebe es eine bildliche, klangliche und begriffliche Ähnlichkeit, urteilten die Richter. So würden Menschen das Wort „Sky“ in „Skype“ leicht wiederfinden. Die wolkenförmige Umrandung des Wortes „Skype“ im Logo der Firma macht die Sache aus Sicht der Richter noch schlimmer – denn es könnte den Betrachter erst recht an den Begriff „Sky“ („Himmel“) denken lassen. Mit dem Urteil kann sich „Sky“ gegen die Verwendung des Begriffes „Skype“ wehren. Allerdings ist gegen das Urteil des EU-Gerichts noch eine Berufung beim übergeordneten Europäischen Gerichtshof möglich. Wir sind gespannt... (taz/dpa)